BERLIN, 8. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Da sich Unternehmen und Hersteller auf die steigende Nachfrage im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 vorbereiten, hat Monport Laser einen zeitlich begrenzten Flash-Sale für ausgewählte Lasermodelle angekündigt, der Unternehmern dabei hilft, ihre Produktionskapazitäten zu erweitern und gleichzeitig von exklusiven Kaufvorteilen zu profitieren.
Im Rahmen dieser Aktion werden folgende Produkte angeboten: Reno 45 Pro Vision, MEGA CO2 Laser Engraver, 6W UV Laser Engraving Machine, GT80W MOPA Fiber Laser Engraver und GT200W MOPA Fiber Laser Engraver.
Der GT80W MOPA Faserlasergravierer ist ideal für detaillierte Metallgravuren, Farbmarkierungen auf Edelstahl und personalisierte Produkte. Für die Produktion höherer Stückzahlen bietet der GT200W MOPA Faserlasergravierer höhere Bearbeitungsgeschwindigkeiten und tiefere Gravurmöglichkeiten für industrielle und kommerzielle Anwendungen.
Die 6W UV-Lasergraviermaschine bietet hochpräzise Markierungen auf Glas, Kunststoffen, Elektronik und anderen wärmeempfindlichen Materialien bei minimaler thermischer Belastung.
Der Reno 45 Pro Vision und der MEGA CO2-Lasergravierer eignen sich zum Gravieren und Schneiden von Holz, Acryl, Leder, Gummi und anderen gängigen Materialien, die für individuelle Waren, Beschilderungen, Geschenke und Werbeartikel verwendet werden.
Zeitlich begrenzte Kaufprämien
Faserlaser-Serie
Serie Reno 45
Serie Reno 65
MEGA-Reihe
Nehmen Sie an der „World Cup Fan Creativity Challenge" teil
Zusätzlich zum Flash Sale lädt Monport Lasergravur-Enthusiasten, kleine Unternehmen und Kreative ein, an der World Cup Fan Creativity Challenge teilzunehmen. Die Teilnehmer können mit Hilfe einer Lasermaschine ihre eigenen, von der Weltmeisterschaft inspirierten Fanartikel entwerfen und herstellen, darunter individuelle Schilder, Trophäen, Untersetzer, Plaketten, Trinkgefäße, Schlüsselanhänger und andere personalisierte Produkte.
Um Kreative zu unterstützen, stellt Monport mehr als 300 kostenlose SVG-Designdateien zur Verfügung, die als Inspiration für Projekte dienen. Die Gewinner erhalten Preise, darunter einen Gutschein im Wert von 500 EUR, ein DIY-Materialpaket im Wert von ca. 200 EUR und eine Laserschutzausrüstung.
Die zeitlich begrenzte Aktion und der Fan-Kreativitätswettbewerb sind über die offizielle Website von Monport erhältlich. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von Monport Laser.
Medienkontakt:
Monport Laser
E-Mail-Kontakt: support@monportlaser.de
Website: https://www.monportlaser.de/
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.