Der Auftritt von Donald Trump Jr. an einem privaten Wirtschaftstreffen in Zürich beschäftigt nun die Schweizer Politik – und die Steuerzahler. Für den Sicherheitsaufwand rund um den Besuch des Sohns des US-Präsidenten kommt nicht die Veranstalterin Davos Lodge auf, sondern der Bund. Die Stadtpolizei Zürich bestätigt, sie habe auf Anweisung des Bundesamts für Polizei Fedpol gehandelt und den gesamten Polizeieinsatz dem Bund in Rechnung gestellt. Damit werden die Kosten über den Bundeshaushalt von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in der ganzen Schweiz getragen.
Trump Jr. war Anfang Juni im Zunfthaus zur Saffran vor einer exklusiven Runde von rund 70 bis 75 Gästen aus Wirtschaft und Politik aufgetreten, organisiert von der Netzwerkplattform Davos Lodge. Das Treffen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, im Anschluss war ein privates Dinner vorgesehen. Rund um den Anlass wurden in der Zürcher Innenstadt zeitweise Strassen gesperrt und Trams blockiert, ein grösseres Aufgebot von Bundes- und Stadtpolizisten stand neben dem US Secret Service im Einsatz. Zur genauen Höhe der Kosten schweigen sowohl Fedpol als auch Stadtpolizei mit Verweis auf Sicherheitsüberlegungen.
Brisant ist der Fall, weil es sich um ein rein privates Treffen ohne offiziellen Staatsbesuch oder öffentliches Amt des Gastes handelte. Grundsätzlich sieht die Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung vor, dass Private die Kosten für Schutzmassnahmen selbst tragen müssen, wenn sie schutzbedürftige Personen einladen. Fedpol beruft sich hier jedoch auf Ausnahmeregelungen: Zum einen jene Bestimmung, wonach auch Personen ohne völkerrechtlichen Status geschützt werden können, «bei denen allerdings der Schutz notwendig ist, damit dem Ansehen der Schweiz nicht geschadet wird». Zum anderen verweist das Amt auf die Möglichkeit einer Abgeltung durch den Bund, wenn ein Anlass eine herausragende Bedeutung und weitreichende Auswirkungen auf die internationalen und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz habe. Wie diese Kriterien im konkreten Fall erfüllt sein sollen, kommentiert Fedpol nicht; zu Lagebeurteilungen und Sicherheitsdispositiven äussere man sich «aus taktischen Gründen nicht».
Die Intransparenz sorgt in Zürich für ein politisches Nachspiel. Drei Gemeinderatsmitglieder der SP haben eine Anfrage eingereicht, die insbesondere Klarheit über die Kosten und die Entscheidungsgrundlagen des Bundes einfordern soll. Auch die Veranstalterin Davos Lodge beantwortete die Frage nach einer Beteiligung an den Sicherheitskosten nicht direkt und verwies lediglich darauf, man arbeite im Einklang mit den geltenden Schweizer Vorschriften und stimme sich mit den Behörden ab. Während Insider von sechsstelligen Beträgen für den Zugang zum Netzwerk-Event berichten, bleiben die öffentlichen Kosten des Polizeiaufgebots vorerst unter Verschluss.

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.