
Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.

Der Standortentscheid ist gefallen: Hitachi Energy baut seinen neuen Schweizer Hauptsitz nicht in Wettingen AG, sondern in Otelfingen im Kanton Zürich. Der international tätige Technologiekonzern will auf einem Campus das bisher über zwölf Standorte verteilte Geschäft in der Schweiz konzentrieren und dort langfristig rund 3000 Arbeitsplätze ansiedeln. Bereits heute sichert das Unternehmen nach eigenen Angaben 1000 Stellen, zusätzlich sollen auf dem neuen Areal bis zu 2000 weitere Jobs entstehen.
Otelfingen setzt sich damit gegen die Aargauer Gemeinde Wettingen durch, die auf der «grünen Wiese» im Gebiet Tägerhardächer auf die Ansiedlung gehofft hatte. Statt eines kompletten Neubaus nutzt Hitachi in Otelfingen das ehemalige, teils unter Schutz stehende Jelmoli-Verteilzentrum sowie angrenzende Parzellen – insgesamt 11 Hektaren. Ausschlaggebend waren nach Angaben der Beteiligten unter anderem die bestehende S-Bahn-Haltestelle direkt beim Areal, die Möglichkeit einer etappierten Entwicklung des Projekts sowie die Risikoabwägung zwischen Umnutzung bestehender Bausubstanz und einem Neubau.
Für Otelfingen markiert der Entscheid einen Einschnitt von historischer Dimension: Die Gemeinde vergleicht die Ansiedlung der Energie-Sparte von Hitachi mit dem Zuzug von Jelmoli in den 1960er-Jahren. Der Campus soll zunächst mit rund 1600 Arbeitsplätzen starten und später auf bis zu 3000 ausgebaut werden. Hitachi Energy plant, bis 2030 die heutigen Standorte in Baden, Dättwil, Turgi-Untersiggenthal, Seon und Zürich-Altstetten in Otelfingen zu bündeln. Der Konzern bekräftigt, die Schweiz bleibe ein entscheidendes Zentrum für die Weiterentwicklung seiner Technologien.
Im Aargau überwiegen Enttäuschung und Sorge. Rund 1000 Arbeitsplätze gehen dem Kanton mit der Verlagerung verloren, wie die Standortförderung bestätigt. Wettingen hatte sich von dem Projekt nicht nur Impulse für das wirtschaftlich angeschlagene Gemeinwesen, sondern auch bis zu zweistellige Millionenerträge pro Jahr in der Gemeindekasse erhofft. Gleichzeitig war das Vorhaben politisch umstritten: Für den geplanten Campus hätte Landwirtschaftsland umzoned werden müssen, wogegen sich insbesondere die Nachbargemeinde Würenlos stellte und unter anderem steigende Immobilienpreise und mehr Verkehr befürchtete. Dass nun Otelfingen mit bestehender Infrastruktur und höherer Unternehmenssteuerbelastung den Zuschlag erhält, verschiebt das wirtschaftliche Gewicht in der Region Limmattal zugunsten des Kantons Zürich.