Union warnt vor falschen Erwartungen an „Nur Ja heißt Ja“ – unterstützt längere Verjährung

12.06.2026


Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der Justizministerkonferenz auf eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde – nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Zugleich will sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung deutlich ausweiten: Statt wie bisher nach fünf Jahren sollen entsprechende Taten erst nach 20 Jahren verjähren. Eine fünfjährige Frist sei „zu kurz“, sagte Hubig und verwies darauf, dass bei vergleichbar schweren Verbrechen bereits heute deutlich längere Verjährungsfristen gelten.

Hubig knüpft damit an die Reform des Jahres 2016 an, als Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt hatte. Seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – unabhängig davon, ob sich das Opfer körperlich gewehrt oder ob der Täter Gewalt angewendet hat. Vor der Reform war eine Vergewaltigung rechtlich in der Regel erst dann gegeben, wenn der Wille des Opfers mit Gewalt oder Gewaltandrohung gebrochen oder dessen Schutzlosigkeit ausgenutzt wurde. Nach Ansicht der Ministerin ist nun „die Zeit reif für den nächsten Schritt“, um die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter zu schützen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene etwa in einer Schockstarre kein klares „Nein“ äußern können.

Rückhalt für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist kommt aus der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, viele Betroffene bräuchten Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie in der Lage seien, eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist würde ihnen den nötigen Raum geben, diesen Schritt zu gehen. Zugleich hält Krings eine weitere Verschärfung in Richtung eines strikten „Nur Ja heißt Ja“-Konsensprinzips für problematisch. Die Beweisschwierigkeiten blieben auch bei einer neuen Regelung bestehen, argumentiert er: Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt, und die Frage, ob ein „Nein“ erkennbar gewesen sei oder ob ein ausdrückliches „Ja“ eingeholt wurde, ändere strukturell wenig an der Beweislage in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.

Politisch ist Hubigs Vorstoß in Berlin nicht neu. Die Grünen hatten im Bundestag bereits ein Modell vorgeschlagen, das stärker auf ausdrückliche Zustimmung abstellt. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen, Vertreter von Union und AfD reagierten dagegen skeptisch; der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Hubig verweist zudem darauf, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Konsenslösungen eingeführt hätten und diese dort funktionierten. In Deutschland dürfte die Debatte nun an Schärfe gewinnen: Während die längere Verjährungsfrist parteiübergreifend Chancen auf Zustimmung hat, ist offen, ob sich ein umfassendes „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht politisch durchsetzen lässt.

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Kanton Aargau verliert Wirtschaftsprojekt – Otelfingen punktet mit Bahnhof und Bestandsbauten

12.06.2026


Der Standortentscheid ist gefallen: Hitachi Energy baut seinen neuen Schweizer Hauptsitz nicht in Wettingen AG, sondern in Otelfingen im Kanton Zürich. Der international tätige Technologiekonzern will auf einem Campus das bisher über zwölf Standorte verteilte Geschäft in der Schweiz konzentrieren und dort langfristig rund 3000 Arbeitsplätze ansiedeln. Bereits heute sichert das Unternehmen nach eigenen Angaben 1000 Stellen, zusätzlich sollen auf dem neuen Areal bis zu 2000 weitere Jobs entstehen.

Otelfingen setzt sich damit gegen die Aargauer Gemeinde Wettingen durch, die auf der «grünen Wiese» im Gebiet Tägerhardächer auf die Ansiedlung gehofft hatte. Statt eines kompletten Neubaus nutzt Hitachi in Otelfingen das ehemalige, teils unter Schutz stehende Jelmoli-Verteilzentrum sowie angrenzende Parzellen – insgesamt 11 Hektaren. Ausschlaggebend waren nach Angaben der Beteiligten unter anderem die bestehende S-Bahn-Haltestelle direkt beim Areal, die Möglichkeit einer etappierten Entwicklung des Projekts sowie die Risikoabwägung zwischen Umnutzung bestehender Bausubstanz und einem Neubau.

Für Otelfingen markiert der Entscheid einen Einschnitt von historischer Dimension: Die Gemeinde vergleicht die Ansiedlung der Energie-Sparte von Hitachi mit dem Zuzug von Jelmoli in den 1960er-Jahren. Der Campus soll zunächst mit rund 1600 Arbeitsplätzen starten und später auf bis zu 3000 ausgebaut werden. Hitachi Energy plant, bis 2030 die heutigen Standorte in Baden, Dättwil, Turgi-Untersiggenthal, Seon und Zürich-Altstetten in Otelfingen zu bündeln. Der Konzern bekräftigt, die Schweiz bleibe ein entscheidendes Zentrum für die Weiterentwicklung seiner Technologien.

Im Aargau überwiegen Enttäuschung und Sorge. Rund 1000 Arbeitsplätze gehen dem Kanton mit der Verlagerung verloren, wie die Standortförderung bestätigt. Wettingen hatte sich von dem Projekt nicht nur Impulse für das wirtschaftlich angeschlagene Gemeinwesen, sondern auch bis zu zweistellige Millionenerträge pro Jahr in der Gemeindekasse erhofft. Gleichzeitig war das Vorhaben politisch umstritten: Für den geplanten Campus hätte Landwirtschaftsland umzoned werden müssen, wogegen sich insbesondere die Nachbargemeinde Würenlos stellte und unter anderem steigende Immobilienpreise und mehr Verkehr befürchtete. Dass nun Otelfingen mit bestehender Infrastruktur und höherer Unternehmenssteuerbelastung den Zuschlag erhält, verschiebt das wirtschaftliche Gewicht in der Region Limmattal zugunsten des Kantons Zürich.