Andri Silberschmidt wird zur Schlüsselfigur im Zürcher FDP-Poker um die Regierung

14.04.2026


Die Zürcher FDP setzt bei den Regierungsratswahlen 2027 konsequent auf Konzentration: Parteivorstand und Spitze wollen Nationalrat Andri Silberschmidt als einzigen offiziellen Kandidaten ins Rennen schicken. Der 31- beziehungsweise 32-jährige Unternehmer und Nationalrat soll den frei werdenden Sitz von Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh verteidigen und damit die bürgerliche Mehrheit in der siebenköpfigen Kantonsregierung sichern. Die formelle Nomination ist an der Delegiertenversammlung im Juni 2026 vorgesehen.

Silberschmidt, der seit 2019 im Nationalrat sitzt und zuvor im Zürcher Gemeinderat politisierte, positionierte sich bei seiner Vorstellung klar als wirtschaftsliberaler Kandidat. Der Kanton Zürich sei seine Heimat, hier habe er gewohnt, sein Unternehmen gegründet und seine „politischen Sporen abverdient“, sagte er. Priorität habe ein wirtschaftlich starker Kanton, in dem sich Unternehmen wohlfühlen. Als möglicher direkter Nachfolger für die Volkswirtschaftsdirektion nannte er neben Standortpolitik auch Verkehr, Sicherheit und Bildung als Schwerpunkte. FDP-Präsident Filippo Leutenegger beschreibt ihn als Vertreter einer zukunftsgerichteten, gesellschafts- und wirtschaftsliberalen Politik, der Eigenverantwortung, Unternehmertum und einen schlanken Staat betone und über Parteigrenzen hinweg Mehrheiten suchen könne.

Der Entscheid, zunächst nur mit einem Einerticket anzutreten, ist innerhalb des bürgerlichen Lagers umstritten. Politgeograf Michael Hermann bezeichnet das Vorgehen als verpasste Chance: Angesichts von sicher drei und bis zu fünf frei werdenden Sitzen in der Regierung sei der Verzicht auf eine aktive Rückeroberung des zweiten, 2019 an die Grünen verlorenen FDP-Sitzes ein „dürftiges Ziel“ für die traditionsreiche Kantonalpartei. Zumal der Sitz der Mitte-Partei als wacklig gilt, falls Regierungsrätin Silvia Steiner nicht mehr antreten sollte. Leutenegger verweist hingegen auf Risikomanagement: Man wolle „keine übermässigen Ansprüche stellen“, um nicht politisch „auf die Nase zu fallen“. Berichte, wonach potenzielle Kandidatinnen zuletzt mehrfach abgesagt hätten, verstärken den Eindruck eines strategischen Rückzugs auf die Kernaufgabe Sitzsicherung.

Für Spannungen sorgt der FDP-Kurs insbesondere bei der SVP. Kantonalpräsident Domenik Ledergerber spricht von einer Enttäuschung und wirft den Freisinnigen vor, den fünften bürgerlichen Regierungssitz faktisch kampflos preiszugeben. Er erinnert an die Kräfteverhältnisse vor 2019, als SVP, FDP und Mitte gemeinsam fünf der sieben Sitze hielten. Als Reaktion prüft die SVP nun, ihrerseits mit einem Dreierticket anzutreten. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli hat ihre erneute Kandidatur bereits angekündigt, zusätzliche Namen sollen von einer Findungskommission vorgeschlagen werden; die Delegiertenversammlung will im Juli über das Ticket entscheiden. Die FDP hält ihr langfristiges Ziel von zwei Regierungssitzen zwar aufrecht, will eine zweite Kandidatur aber nur dann lancieren, falls es ausserhalb des bürgerlichen Lagers zu einer Vakanz kommt – etwa wenn parteilose oder mitte-nahe Amtsinhaber nicht mehr antreten.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026


Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.