
Die UBS treibt ihre strategische Neuausrichtung in den USA voran und will sich dort von einem spezialisierten Vermögensverwalter zu einer Universalbank entwickeln. Im Rahmen des Projekts «Build the Bank» plant die Schweizer Großbank, ab Ende 2027 Zahlungen sowie Privat- und Sparkonten anzubieten, wie sie auf Anfrage der «NZZ am Sonntag» mitteilte. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten auch Kreditprodukte folgen. Möglich wird der Schritt durch eine nationale Banklizenz, die UBS in den USA vor kurzem erhalten hat und die ihr erlaubt, das Dienstleistungsangebot deutlich zu verbreitern.
Bislang müssen UBS-Kunden in den Vereinigten Staaten für klassische Retail-Banking-Dienstleistungen wie Giro- oder Sparkonten zu Wettbewerbern wie JPMorgan Chase oder Wells Fargo ausweichen. Mit dem Einstieg in dieses Geschäftsfeld zielt UBS darauf ab, ihre Kundenbasis auszuweiten und zusätzliche Ertragsquellen im wichtigsten Finanzmarkt der Welt zu erschließen. Konzernchef Sergio Ermotti will sich laut Medienberichten auch von politischem Gegenwind aus Bern nicht von den Wachstumsplänen in den USA abbringen lassen.
Die Bank ist in Nordamerika bereits stark präsent: Rund 25.000 Mitarbeitende arbeiten dort für UBS, darunter etwa 5.700 Finanzberater – deutlich mehr als in anderen Regionen. Dieses Modell bringt jedoch Strukturprobleme mit sich. Viele der Berater agieren faktisch wie unabhängige Unternehmer, die mit UBS zusammenarbeiten und Zugang zu deren Plattform und Produkten erhalten. Die Kundenbeziehung liegt damit in erster Linie bei den Beratern, nicht bei der Bank. UBS versucht seit Jahren, diese Abhängigkeit zu reduzieren und die Macht der Finanzberater zu begrenzen, verlor laut Branchenportal «Advisor Hub» jedoch 2025 so viele Berater wie keine andere Bank.
Die Personalstruktur in der Region «Americas» hatte spürbare Folgen für das Geschäft. Im vierten Quartal 2025 kam es im Vermögensverwaltungsgeschäft zu Nettoabflüssen von Kundengeldern, was das Management unter anderem auf die Beraterproblematik zurückführte. Dennoch rechnet UBS für das Gesamtjahr 2026 wieder mit Neugeldzuflüssen. Parallel dazu versucht die Bank, im intensiven Wettbewerb um Top-Berater die Weichen neu zu stellen: Sie hat die Vergütungen angehoben und ein Rekrutierungsprogramm mit hohen Antrittsprämien aufgelegt. Diese sollen ausgewählten Finanzberatern den Wechsel schmackhaft machen und die Position der Bank im hart umkämpften US-Markt stärken, während sie gleichzeitig den Übergang vom reinen Vermögensverwalter zur Universalbank vorbereitet.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.