Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommt mit ihrem zentralen Pandemie-Abkommen langsamer voran als geplant. Die Mitgliedstaaten haben sich in Genf darauf verständigt, die Verhandlungen über den sogenannten PABS-Mechanismus – den Annex zu „Pathogen Access and Benefit Sharing“ – zu verlängern. Eigentlich sollte bis Anfang Mai ein Kompromiss vorliegen, der auf der 77. Weltgesundheitsversammlung Ende Mai in Genf beschlossen werden sollte. Stattdessen soll die Versammlung nun formell darüber entscheiden, die Gespräche fortzuführen und den Abschluss erst in den kommenden Jahren ins Visier zu nehmen.
Im Kern geht es um die Frage, wie Daten über neue Krankheitserreger und Informationen zu Impfstoffen, Diagnostika und Therapien bei künftigen Pandemien ausgetauscht werden sollen – und wie die daraus entstehenden Vorteile fair geteilt werden. Der PABS-Mechanismus gilt als Herzstück des internationalen Pandemie-Abkommens, das die WHO-Mitgliedstaaten bereits im Mai 2023 grundsätzlich gebilligt hatten. Die technischen und politisch sensiblen Details des Systems waren damals bewusst ausgeklammert worden, um zunächst eine Grundsatzeinigung zu ermöglichen.
Die Verhandlungsfronten verlaufen vor allem zwischen wohlhabenden Staaten und Entwicklungsländern, die tief gespalten sind, wenn es um die Ausgestaltung des Zugangs zu Erregerproben und die Verteilung von daraus entstehenden Nutzen wie Impfstoffen geht. Länder des Globalen Südens drängen auf verbindliche Zusagen für einen gerechteren Zugang zu medizinischen Gegenmitteln, während Industrienationen und ihre Pharmaunternehmen auf verlässliche Regeln für Datennutzung und geistige Eigentumsrechte achten. WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus sprach dennoch von „realem Fortschritt“ beim PABS-Anhang und zeigte sich zuversichtlich, dass Differenzen mit weiteren Gesprächen überbrückt werden können.
Die Ergebnisse der jüngsten Verhandlungsrunde der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe (IGWG) zum Pandemieabkommen sollen der 79. Weltgesundheitsversammlung vorgelegt werden. Angesichts des zusätzlichen Gesprächsbedarfs soll die Versammlung laut WHO darüber entscheiden, das Mandat der Arbeitsgruppe auf Basis der bereits verabschiedeten Resolution WHA78.1 zu verlängern und die Resultate spätestens zur Versammlung im Mai 2027, möglicherweise bereits bei einer Sondersitzung 2026, vorzulegen. Tedros mahnte die Staaten, die offenen Fragen mit „Dringlichkeit“ anzugehen: Die nächste Pandemie sei keine Frage des Ob, sondern des Wann. Erst mit einem abgeschlossenen PABS-Anhang können Länder das Pandemie-Abkommen vollständig unterzeichnen und ratifizieren.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.