SHENZHEN, China, 11. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Smartee Denti-Technology hat die Einführung des S22: GS MART (Mandibular Repositioning Technology) für die okklusale Rekonstruktion in der prothetischen Zahnmedizin bekanntgegeben. Mit dieser Neuerung wird der klinische Anwendungsbereich von GS MART auf die prothetische Zahnmedizin erweitert. Das Projekt wurde gemeinsam von Smartee Denti-Technology und dem kieferorthopädischen Team von Prof. Gang Shen bei der Taikang Dental Group entwickelt.
Ausweitung der GS-Unterkieferrepositionierung über die Kieferorthopädie hinaus
GS MART wurde als wirksamer klinischer Ansatz zur Behandlung komplexer Malokklusionen entwickelt, bei dem speziell angefertigte transparente Aligner zum Einsatz kommen, die auf den GS-Kernlösungen S8, S9 und S10 basieren. Anstatt sich ausschließlich auf die Zahnstellung zu konzentrieren, legt die Technologie im Rahmen einer umfassenden Behandlungsplanung den Schwerpunkt auf die Position des Unterkiefers und die funktionelle Okklusion.
Aufbauend auf dieser klinischen Grundlage befasst sich die Lösung S22 mit der Anwendung der GS-MART-Prinzipien bei der okklusalen Rekonstruktion.
Während der Präsentation zur Markteinführung stellte Dr. Lu Jingting, ein Kernmitglied des kieferorthopädischen Teams von Prof. Gang Shen, fest, dass viele Patientinnen und Patienten, die aufgrund von starkem Zahnverschleiß oder Zahnverlust eine okklusale Rekonstruktion benötigen, auch eine Unterbissstellung sowie eine Dreifachfehlstellung (tiefer Überbiss, übermäßiger Überbiss und übermäßige Spee-Kurve) aufweisen. In diesen Fällen reicht die Wiederherstellung der Zahnsubstanz allein möglicherweise nicht aus, um die zugrunde liegende Okklusionsbeziehung vollständig zu korrigieren.
Die S22-Technologie sieht daher vor, vor der Durchführung der endgültigen restaurativen Rehabilitation durch eine dreidimensionale Repositionierung des Unterkiefers eine stabile Unterkieferposition herzustellen. Nach Angaben des Entwicklungsteams ist der digitale Arbeitsablauf so konzipiert, dass er eine schrittweise Behandlungsplanung unterstützt, bei der die Repositionierung des Unterkiefers der okklusalen Rekonstruktion vorausgeht.
Förderung der interdisziplinären klinischen Zusammenarbeit
S22 soll die Zusammenarbeit zwischen Kieferorthopäden, Prothetikern und Allgemeinzahnärzten bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit komplexen Okklusionsproblemen fördern.
Bei Patientinnen und Patienten, bei denen die Diagnose in einer restaurativen oder allgemeinen Zahnarztpraxis gestellt wurde, ermöglicht diese Technologie die Integration einer Unterkieferrepositionierung vor der okklusalen Rekonstruktion.
Patientinnen und Patienten, die über eine kieferorthopädische Praxis kommen zur Therapie gelangen, können zunächst eine Behandlung zur Repositionierung des Unterkiefers durchlaufen, bevor sie zur endgültigen restaurativen Rehabilitation überwiesen werden. Das Projekt zielt darauf ab, eine koordinierte klinische Technologie bereitzustellen, die die interdisziplinäre Behandlungsplanung erleichtert und gleichzeitig die jeweiligen Rollen der einzelnen Fachgebiete wahrt.
Weiterentwicklung des GS-Kliniksystems
S22 stellt eine weitere Erweiterung der GS-Technologie zur Repositionierung des Unterkiefers über die Kieferorthopädie hinaus in den Bereich der prothetischen Zahnmedizin dar. Durch die Kombination der digitalen Behandlungsplanungsplattform von Smartee mit den klinischen Prinzipien der GS-Unterkieferrepositionierung untersucht das Projekt einen digitalen Arbeitsablauf für die interdisziplinäre Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer dreidimensionalen Malokklusion, die mit Zahnabnutzung oder Zahnverlust einhergeht.
Smartee erklärte, dass das Unternehmen weiterhin mit klinischen Expertinnen und Experten zusammenarbeiten werde, um multidisziplinäre Anwendungsmöglichkeiten der GS-Technologie zu erforschen und die weitere Entwicklung digitaler Behandlungsabläufe in der Kieferorthopädie und Prothetik zu unterstützen.
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Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.