Hormus-Blockade vor möglichem Ende – Branche bleibt dennoch skeptisch

15.06.2026


Die Einigung zwischen den USA und dem Iran auf ein Rahmenabkommen zur Beendigung des Iran-Kriegs sorgt in der Handelsschifffahrt für vorsichtige Erleichterung. Besonders im Fokus steht die Straße von Hormus, eine der wichtigsten Seepassagen für den weltweiten Öl- und Flüssiggas-Handel. Seit Beginn des Konflikts Ende Februar ist die Meerenge weitgehend blockiert, zahlreiche Handelsschiffe sitzen im Persischen Golf fest. Nun soll die Passage nach der geplanten Unterzeichnung des Abkommens wieder geöffnet werden.

US-Präsident Donald Trump kündigte an, dass die Straße von Hormus nach dem Abschluss der Vereinbarung wieder für den Verkehr freigegeben werden solle. Die Unterzeichnung ist für Freitag in Genf vorgesehen. Für die deutsche Handelsschifffahrt wäre dies ein entscheidender Schritt zur Normalisierung. „Die Signale aus den Gesprächen zwischen den USA und dem Iran machen auch der Schifffahrt Hoffnung“, sagte Martin Kröger, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Reeder (VDR). Zugleich mahnte er, es müsse sich erst zeigen, ob die Passage dauerhaft sicher befahrbar sein werde. Man sei „vorsichtig optimistisch“.

Die Branche hat allen Grund, auf rasche Entspannung zu hoffen. Nach Angaben des VDR sitzen aktuell noch 46 Schiffe deutscher Reedereien mit rund 1.000 Seeleuten im Persischen Golf fest. Die Blockade der Meerenge trifft nicht nur die Reedereien, sondern bremst den globalen Energiehandel. Die UN-Sonderorganisation für Seeschifffahrt (IMO) begrüßte die Einigung ausdrücklich. Seit Ausbruch des Konflikts wurden der IMO zufolge 46 Angriffe auf Handelsschiffe in der Region bestätigt, bei denen 14 Seeleute ums Leben kamen.

Trotz der diplomatischen Fortschritte sehen Branchenverbände die Lage in der Region weiter kritisch. Der internationale Schifffahrtsverband Bimco bewertet die Sicherheitslage in der Straße von Hormus auch nach Bekanntwerden des Rahmenabkommens als instabil. Eine Durchfahrt bleibe sehr riskant, heißt es aus dem Verband. Für Reeder und Charterer stellt sich damit die Frage, wie schnell und in welchem Umfang sie ihre Routen wieder über die Meerenge führen können – oder ob Ausweichrouten zumindest mittelfristig bestehen bleiben müssen.

Für den Moment überwiegt in der Schifffahrt die Hoffnung, dass die geplante Vereinbarung in Genf die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entspannung an einem der neuralgischsten Punkte des globalen Seehandels schafft. Ob und wie schnell sich die Zahl der festliegenden Schiffe reduziert und sich die Risikoeinschätzungen der Versicherer und Verbände anpassen, dürfte entscheidend dafür sein, wann sich der Verkehr durch die Straße von Hormus wieder weitgehend normalisiert.

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026


Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.