GENF, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Nach einer bedeutenden Kapitalerhöhung in Höhe von 480 Millionen CHF bekräftigt Multi Investment seine Position als dynamischer Akteur im internationalen Investmentbereich. Das Unternehmen, das bereits zahlreiche Unternehmen weltweit unterstützt hat, tritt nun in eine neue strategische Phase ein, deren Schwerpunkt auf der Diversifizierung des Portfolios liegt. Derzeit verwaltet es ein verwaltetes Vermögen (Assets Under Management, AUM) in Höhe von über 3 Milliarden CHF.

Als bewusst diskreter Investor verfolgt Multi Investment einen selektiven und vertraulichen Ansatz, der auf langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen zu seinen Partnern basiert. Diese Diskretion spiegelt das klare Bekenntnis wider, den Schwerpunkt auf Wertschöpfung statt auf Medienpräsenz zu legen.
Aufbauend auf diesem Wachstum und dem Vertrauen seiner Partner strebt Multi Investment eine Ausweitung seiner Aktivitäten auf vielversprechende, innovationsgetriebene Branchen an. Zu den Zielbereichen zählen Fintech, Deep Tech, Gesundheitswesen, Blockchain und Web3 sowie Biotechnologie.
Diese strategische Ausrichtung spiegelt ein klares Ziel wider: bedeutende globale wirtschaftliche und technologische Veränderungen zu antizipieren und gleichzeitig Projekte mit hoher Wertschöpfung zu fördern. Das Unternehmen möchte seinen Einfluss ausbauen, indem es innovative Unternehmen unterstützt, die die Branchen von morgen prägen können.
Im Rahmen dieser Initiative plant Multi Investment, seine Investitionen in diesen strategischen Sektoren bis zum dritten Quartal 2026 zu verstärken und bis zum Ende des dritten Quartals 2026 mehr als 250 Millionen CHF zu investieren. Derzeit werden mehrere Transaktionen geprüft, um die Präsenz in diesen schnell wachsenden Ökosystemen rasch auszubauen.
Mit dieser neuen Phase bekräftigt Multi Investment sein Ziel, sich zu einem weltweit führenden Investmentunternehmen zu entwickeln, das finanzielle Performance mit einer langfristigen Vision verbindet.
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.