DIESE BEKANNTMACHUNG ENTHÄLT INSIDERINFORMATIONEN IM SINNE VON ARTIKEL 7 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU) 596/2014 ("EU MAR") UND ARTIKEL 7 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU) 596/2014, WIE SIE IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH (DAS "UK") AUFGRUND DES EUROPEAN UNION (WITHDRAWAL) ACT 2018 ("UK MAR") BESTANDTEIL DES NATIONALEN RECHTS SIND.
LONDON und ATHEN, Griechenland, Mai 21, 2026 /PRNewswire/ -- METLEN wird heute um 11:00 Uhr MESZ (9:00 Uhr BST) in der 8 Artemidos Str., Maroussi, 151 25 Athen, Griechenland, seine Jahreshauptversammlung abhalten.

Wie im Q1 2026 Trading Update hervorgehoben, hat METLEN einen starken Start in das Jahr hingelegt, der eine solide Dynamik in den Sektoren Energie, Metalle und Infrastruktur widerspiegelt, neben der fortgesetzten Umsetzung seines strategischen Investitionsprogramms. Das Unternehmen geht davon aus, dass sich die Performance im Laufe des Jahres weiter verbessern wird, und hält an seinem mittelfristigen EBITDA-Ziel von 2 Mrd. Euro fest.
Für das Jahr 2026 rechnet das Unternehmen mit einem Rekordumsatz und einer vollständigen Erholung des EBITDA auf eine Spanne von 1,0 bis 1,15 Mrd. Euro für das Gesamtjahr.
METLEN konzentriert sich weiterhin auf die disziplinierte Umsetzung seiner strategischen Kernprioritäten in den Bereichen Energie und Metalle, während es gleichzeitig seine Chancen in den Bereichen Infrastruktur, Verteidigung und zirkuläre Metalle weiter ausbaut.
Wichtige Hinweise:
Verantwortlich für die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Namen von Metlen PLC ist Leda Condoyanni, Company Secretary
LEI-Nummer: 213800ZSR3HVKMMPVG86
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.