SHENZHEN, China, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die „2026 Global Education & Healthcare Partners China Convention", die unter dem Motto „Together, Enabling Intelligent-led Education & Healthcare" (Gemeinsam intelligent gestützte Bildung und Gesundheitsversorgung voranbringen) stattfand, ging in China erfolgreich zu Ende. An der Veranstaltung nahmen über 500 Branchenkunden und Partner aus mehr als 40 Ländern und Regionen teil. Im Rahmen der Veranstaltung stellte Huawei das Programm „Alliance on Healthcare & Education AI Digitalization 2.0" (Allianz für KI-Digitalisierung im Gesundheits- und Bildungswesen 2.0), kurz „AHEAD", vor, das stärkere Branchensynergien schaffen und ein nachhaltiges, leistungsfähiges Ökosystem aufbauen soll.

KI-gestützte Transformation: Weiterentwicklung der Partnerallianz, um mit der Zeit Schritt zu halten
Junfeng Li (Wind), Vizepräsident von Huawei und Geschäftsführer der Global Public Sector BU, erklärte in seiner Hauptrede, dass wir uns in einer von KI angetriebenen Transformationswelle befinden. Als Fundament nachhaltiger menschlicher Entwicklung stehen Bildungs- und Gesundheitswesen vor der dringenden Notwendigkeit einer intelligenten Transformation – eine Herausforderung, die zugleich enorme Chancen birgt.
Er betonte, dass Huawei sich dafür einsetzt, optimale Wege für die intelligente Transformation von Bildung und Gesundheitswesen zu entwickeln, mit dem Ziel, KI sowie andere Zukunftstechnologien zu nutzen, um den Zugang zu hochwertiger Bildung weltweit zu erweitern und die Gesundheitsversorgung zu optimieren. Der Start des „AHEAD"-Programms ist für Huawei ein entscheidender Schritt, um gemeinsam mit weltweiten Partnern eine zukunftsfähige Branchengemeinschaft aufzubauen.
Die Partner Alliance 2.0 vertieft die globale Zusammenarbeit in sechs Dimensionen
Mit der Weiterentwicklung von der 1.0-Infrastruktur zu einem stärker integrierten globalen Ökosystem optimiert die Partner Alliance 2.0 sechs zentrale Säulen der Zusammenarbeit: Trendanalysen, Stärkung der Partner, gemeinsame Entwicklung von Lösungen, Marketing, das Teilen von Geschäftschancen sowie Expansion schaffen gemeinsam höheren Mehrwert für Partner und Kunden.
Robert Yang, Leiter der Abteilung für Partnerentwicklung der Global Public Sector BU von Huawei, stellte den zentralen Fahrplan für die Weiterentwicklung der Allianz vor und hob hervor, dass Huawei die gebündelte Fachkompetenz seiner weltweiten Partner mobilisieren will. Mit dem Aufbau eines Kooperationsrahmens ist Huawei gut aufgestellt, innovativere, branchenspezifische Lösungen hervorzubringen und damit einen deutlichen Entwicklungssprung bei der digitalen und intelligenten Transformation von Bildung und Gesundheitswesen voranzutreiben.
Der Erfolg dieser „Global Education & Healthcare Partners China Convention" belegt das gemeinsame Engagement von Huawei und seinen Partnern für die Weiterentwicklung von Bildung und Gesundheitswesen. Mit Blick auf die Zukunft wird Huawei die strategische Zusammenarbeit mit seinen Partnern vertiefen, um wertschöpfungsstarke Anwendungsszenarien zu erschließen, gemeinsam Spitzentechnologien weiterzuentwickeln und globale Herausforderungen zu meistern. Gemeinsam wollen Huawei und seine Partner den Fahrplan für die digitale und intelligente Transformation von Bildung und Gesundheitswesen weltweit neu definieren.
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.