XUANCHENG, China, 11. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Huasun Energy, ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich der Heterojunction-Solartechnologie (HJT), belegt Platz 12 der von TIME und Statista gemeinsam herausgegebenen Liste der weltweit führenden GreenTech-Unternehmen des Jahres 2026. Huasun, das 2025 Platz 34 in der Liste erreichte, hat innerhalb eines Jahres 22 Plätze gutgemacht und belegt damit den höchsten Rang unter den chinesischen Unternehmen auf der Liste.
Das Ranking bewertet weltweit mehr als 8.300 Unternehmen und wählt anhand einer quantitativen Bewertung der Umweltauswirkungen, der Finanzkraft und der Innovationskraft die 250 einflussreichsten Unternehmen für grüne Technologien aus.
Eine Überzeugung wird belohnt
„Diese Auszeichnung ist die beste Bestätigung für das Engagement von Huasun für die HJT-Technologie seit der Unternehmensgründung", sagte Dr. Xiaohua (Jimmy) Xu, Vorstandsvorsitzender von Huasun Energy. „Wir haben diesen Weg nicht gewählt, weil er einfach war, sondern weil wir davon überzeugt waren, dass er die Zukunft der Solarenergie darstellt. Im Laufe der Jahre haben wir umfassende Forschungs- und Entwicklungskapazitäten sowie ein wachsendes Patentportfolio aufgebaut und jeden technologischen Durchbruch in Produkte umgesetzt, denen Kunden weltweit heute vertrauen."
Heute sind die HJT-Module von Huasun branchenführend in Bezug auf den Wirkungsgrad von Serienzellen, die Zuverlässigkeit der Module und den Energieertrag über die gesamte Lebensdauer – Vorteile, die auf jahrelanger Prozessentwicklung und dem Aufbau von geistigem Eigentum beruhen. Über die Produkte der aktuellen Generation hinaus hat Huasun eine 100-MW-Pilotlinie für HJT-Perowskit-Tandemzellen entwickelt und damit einen frühen industriellen Weg hin zur Photovoltaik-Effizienz der nächsten Generation eingeschlagen. Das Unternehmen treibt zudem die HJT-Solartechnologie in Weltraumqualität voran und erforscht die Integration von Solarenergie in KI-Computing-Infrastrukturen – und positioniert HJT damit als grundlegende Energietechnologie sowohl für terrestrische als auch für aufstrebende Anwendungen mit hohem Energiebedarf.
Globale Reichweite auf der Grundlage von Vertrauen in die Technologie
In weniger als sechs Jahren hat Huasun über 16 GW an HJT-Modulen an Projekte in mehr als 80 Ländern und Regionen ausgeliefert. Die Kombination aus hoher Bifazialität, niedrigem Temperaturkoeffizienten und geringem CO2-Fußabdruck hat HJT das Vertrauen von Projektentwicklern, EPC-Auftragnehmern und Energieinvestoren weltweit eingebracht.
Informationen zu Huasun Energy
Huasun Energy wurde im Juli 2020 gegründet und ist ein weltweit führender Hersteller von HJT-Solarzellen und -Modulen, der bereits über 16 GW in mehr als 80 Länder und Regionen ausgeliefert hat. Huasun verfolgt seit der Gründung konsequent einen einzigen Technologiepfad; das Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, saubere Energie durch kontinuierliche Innovationen in den Bereichen HJT, Tandemzellen und Solartechnologien der nächsten Generation allgemein zugänglich zu machen. Weitere Informationen finden Sie unter www.huasunsolar.com
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.