GLOBALE STUDIE ZEIGT WACHSENDE KLUFT ZWISCHEN KI-AMBITIONEN UND KI-KOMPETENZ DER BELEGSCHAFT

21.05.2026
  • 45 % der Führungskräfte erwarten, dass KI-Agenten innerhalb eines Jahres in Arbeitsabläufe integriert werden; nur 30 % der Beschäftigten sagen das Gleiche
  • Lediglich 22 % der Führungskräfte sind sehr zuversichtlich, dass ihre Unternehmen zukunftsfähige Kompetenzen innerhalb der Belegschaft entwickeln
  • Nur 36 % der Führungskräfte geben an, dass ihre Personalstrategie klar aufzeigt, wie KI Chancen für Beschäftigte schafft; nur 39 % beziehen Beschäftigte direkt in die Neugestaltung von Arbeitsplätzen ein

ZÜRICH, 21. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Eine globale Studie der Adecco Group unter 2000 Führungskräften der obersten Unternehmensebene in 13 Ländern zeigt, dass Unternehmen die Einführung von KI beschleunigen. Vielen fehlt jedoch die nötige klare Führung, das Vertrauen der Belegschaft sowie der Aufbau von Kompetenzen, um die Einführung in messbare Ergebnisse zu überführen. Die Befragten sind für mehr als 8,6 Millionen Beschäftigte verantwortlich und ihre Antworten geben damit aus Sicht der obersten Führungsebene Einblick darin, wie KI Strategie und Kompetenzen verändert und wie gut Unternehmen organisatorisch darauf vorbereitet sind.

 

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Der Bericht „The human premium: Leadership beyond the algorithm" (Der menschliche Mehrwert: Führung jenseits des Algorithmus) zeigt, dass 45 % der Führungskräfte erwarten, dass KI-Agenten innerhalb der nächsten 12 Monate in Arbeitsabläufe integriert werden. Doch nur 36 % geben an, dass ihre Personalstrategie klar aufzeigt, wie KI Chancen für Beschäftigte schaffen wird. Dies verweist auf eine wachsende Kluft zwischen den KI-Ambitionen der Unternehmen und der KI-Kompetenz ihrer Belegschaft.

Denis Machuel, Geschäftsführer von The Adecco Group, sagte:

„KI mag sich mit Softwaregeschwindigkeit entwickeln, doch Vertrauen in Organisationen entsteht im menschlichen Tempo. Unternehmen, die diese Kluft ignorieren, werden Schwierigkeiten haben, Pilotprojekte in Leistung umzusetzen. Erfolgreich werden diejenigen sein, die Technologie mit Transparenz, Verantwortlichkeit sowie einem klaren Weg verbinden, wie Beschäftigte sich anpassen können. Unternehmensleiter tragen eine grundlegende Verantwortung dafür, dass Menschen und Technologie harmonisch zusammenarbeiten können."

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.