ECN bringt ABM Matcher auf den Markt und überträgt zielkundenbasiertes Marketing auf Premium-DOOH in Büroumgebungen

17.07.2026

Ein neues Planungstool hilft Werbetreibenden zu ermitteln, an welchen Standorten sich ihre Zielunternehmen über Europas führendes Büro-DOOH-Netzwerk erreichen lassen.

LONDON, 17. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Executive Channel Network (ECN), Europas führender Betreiber digitaler Außenwerbemedien (Out-of-Home-Medien, DOOH) in Bürogebäuden, hat ABM Matcher auf den Markt gebracht, ein neues Planungstool, das Werbetreibenden und Agenturen zeigt, inwieweit sich die Listen ihrer Zielunternehmen mit der Zielgruppe decken, die ECN in erstklassigen Bürogebäuden in Großbritannien, Frankreich und Deutschland erreicht.

ECN (Executive Channel Network) Logo

Da Marken weiterhin auf zielgruppenorientierte Planung und zielkundenbasiertes Marketing (Account-Based Marketing, ABM) setzen, verbindet ABM Matcher digitales Targeting mit der gezielten Ausspielung auf Außenwerbeflächen. Werbetreibende und Agenturen können Listen ihrer Zielunternehmen sicher hochladen, um zu ermitteln, wie stark diese Unternehmen in der von ECN erreichten Zielgruppe vertreten sind, und so Möglichkeiten zu erkennen, Fachkräfte sowie Entscheidungsträger in Unternehmen in erstklassigen Büroumgebungen anzusprechen.

ABM Matcher ist über die neue Website von ECN verfügbar und gehört zu einem umfassenderen Angebot an Planungshilfen, mit denen Werbetreibende fundiertere Entscheidungen bei der Kampagnenplanung treffen können. Die Plattform umfasst zudem Zielgruppenanalysen, Ressourcen für programmatische Werbung, Standortanalysen sowie einen Knowledge Hub und bietet Werbetreibenden damit eine zentrale Anlaufstelle, um sich über die Möglichkeiten von ECN und sein erstklassiges Büro-DOOH-Netzwerk zu informieren.

ECN erreicht Fachkräfte in erstklassigen Bürogebäuden im Vereinigten Königreich, in Frankreich sowie Deutschland und unterstützt Marken dabei, in aufmerksamkeitsstarken Arbeitsumfeldern mit Entscheidungsträgern in Kontakt zu treten. Durch die Kombination von Zielgruppenanalysen mit praktischen Planungstools unterstützt das Unternehmen Werbetreibende weiterhin dabei, geschäftliche Zielgruppen auf besser messbare und datengestützte Weise zu erreichen.

Charles Parry-Okeden, globaler Geschäftsführer von ECN, erklärte:

„Zielkundenbasiertes Marketing hat sich für viele B2B-Werbetreibende zu einer Kernstrategie entwickelt, doch diese Grundsätze auf die Planung von Außenwerbung zu übertragen, war nicht immer einfach.

ABM Matcher ändert das. Das Tool zeigt Werbetreibenden auf einfache Weise, inwieweit sich ihre Zielunternehmen mit unserer Zielgruppe in Bürogebäuden decken, sodass sie bereits vor dem Kampagnenstart fundiertere Planungsentscheidungen treffen können.

In Kombination mit den Planungsressourcen auf unserer neuen Website können Marken und Agenturen das Potenzial erstklassiger Büroumgebungen leichter ausschöpfen und dort mit Entscheidungsträgern in Unternehmen in Kontakt treten, wo Aufmerksamkeit wirklich zählt."

Die Einführung spiegelt die kontinuierlichen Investitionen von ECN in Zielgruppenanalysen, Planungstools und Technologie wider, festigt die Position des Unternehmens als Europas führendes Mediennetzwerk für Büroumgebungen und trägt zugleich der wachsenden Nachfrage nach zielgruppenorientierten, datengestützten Werbelösungen Rechnung.

Weitere Informationen zu ABM Matcher finden Sie auf: www.executivechannelnetwork.com.

Informationen zu Executive Channel Network:

ECN ist Europas führender Betreiber digitaler Außenwerbemedien für Büroumgebungen und erreicht Fachkräfte in erstklassigen Bürogebäuden im Vereinigten Königreich, in Frankreich und Deutschland. Mithilfe von Zielgruppenanalysen und Möglichkeiten zur programmatischen Ausspielung unterstützt ECN Marken dabei, Fachkräfte sowie Entscheidungsträger in Unternehmen anzusprechen.

Medienkontakt:

paul@executivechannelnetwork.co.uk

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.