Betrugsopfer, die zwischen 2014 und 2019 in die betrügerische Kryptowährung OneCoin investiert und einen Nettoverlust erlitten haben, können unter Umständen im Rahmen des vom Justizministerium durchgeführten Antragsverfahrens auf Rückgewähr eine Entschädigung erhalten.

13.04.2026

PHILADELPHIA, 13. April 2026 /PRNewswire/ -- Die folgende Erklärung wird von Kroll Settlement Administration im Namen des Justizministeriums der Vereinigten Staaten in Bezug auf das OneCoin Cryptocurrency Remission Program („Remission Program") abgegeben.

Worum geht es hier?

Das Justizministerium hat ein Antragsverfahren auf Rückgewähr eingeleitet, um Betrugsopfer zu entschädigen, die zwischen 2014 und 2019 in die betrügerische Kryptowährungsplattform OneCoin investiert haben. Die Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten für den Southern District of New York hat im Southern District of New York mehrere Strafverfahren mit Bezug zu OneCoin eingeleitet.

Zwischen 2014 und 2019 haben Ruja Ignatova und Karl Sebastian Greenwood, Mitgründer von OneCoin Ltd., sowie weitere Beteiligte ein groß angelegtes internationales Anlagebetrugssystem im Bereich Kryptowährungen organisiert, durch das Investoren aus aller Welt geschädigt wurden. Das System umfasste die Vermarktung und den Verkauf einer betrügerischen Kryptowährung, was weltweit zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Opfer führte. Die Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten für den Southern District of New York hat die strafrechtliche Einziehung der Erträge aus dem Betrugssystem betrieben, und die Nettoerlöse aus diesen eingezogenen Vermögenswerten werden im Rahmen des Rückgewährverfahrens zur Entschädigung der Opfer zur Verfügung stehen. Opfer, die vom OneCoin-System betroffen sind, können Anträge auf Rückgewähr stellen, um eine Entschädigung zu erhalten.

Wer kommt für eine Entschädigung in Betracht?

Opfer, die zwischen 2014 und 2019 OneCoin-Kryptowährung erworben und unter Berücksichtigung abgeschlossener Auszahlungen oder anderweitiger Rückflüsse einen Nettoverlust ihrer Investition erlitten haben, kommen in dieser Angelegenheit möglicherweise für eine Entschädigung in Betracht. Die Einreichung eines Antrags auf Rückgewähr garantiert jedoch keine Zahlung. Weder das Justizministerium noch der Rückgewährverwalter erheben Gebühren für die Einreichung eines Antrags oder für die Teilnahme am Rückgewährverfahren. Außerdem benötigen Sie keinen Rechtsanwalt, um einen Antrag einzureichen.

Welche Möglichkeiten haben Opfer?

  • Reichen Sie das Antragsformular bis zum 30. Juni 2026 ein: Um an diesem „Remission Program" teilzunehmen, müssen Sie ein vollständig ausgefülltes Antragsformular einreichen. Im Rahmen Ihrer Einreichung werden Sie aufgefordert, die durch das System entstandenen finanziellen Verluste nachzuweisen. Dem Antragsformular müssen Belege für alle geltend gemachten Verluste beigefügt werden. Anträge auf Rückgewähr können per Post oder online auf www.onecoinremission.com eingereicht werden.



  • Nichts unternehmen: Wenn Sie nicht am Remission-Programm teilnehmen möchten, müssen Sie kein Antragsformular einreichen. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wenn Sie keinen Antrag auf Rückgewähr einreichen, werden Sie im Rahmen des Remission-Programms nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen

Dies ist nur eine Zusammenfassung. Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren auf Rückgewähr und Anweisungen zur Einreichung eines Antrags finden Sie wie folgt:

Besuchen Sie: www.onecoinremission.com

Rufen Sie an: 1-833-421-9748

E-Mail: info@OneCoinRemission.com

Schreiben richten Sie an: OneCoin Remission, c/o Kroll Settlement Administration LLC, P.O. Box 225391, New York, NY 10150-5391

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Medizinische Hilfe oft nur der erste Schritt: Studie zeigt Versorgungslücken bei Gewaltopfern

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Sexuelle Gewalt hinterlässt bei den Betroffenen deutlich tiefere und länger anhaltende Spuren, als bislang in der Schweiz weithin angenommen. Das zeigt eine neue Studie aus der Romandie, die vom Genfer Universitätsspital (HUG) koordiniert wurde und nach Angaben der Forschenden erstmals eine systematische Nachverfolgung von Opfern über einen Zeitraum von zwölf Monaten vornimmt. Beteiligt waren neben dem HUG der Spitalverbund Wallis sowie fünf Waadtländer Spitäler.

Für die Untersuchung wurden 181 von sexueller Gewalt betroffene Personen – 180 Frauen und ein Transmann – ein Jahr lang begleitet. Die Auswertung ergibt ein klares Bild: 71 Prozent der Teilnehmenden zeigen zwölf Monate nach der Tat depressive Symptome, 68 Prozent weisen Anzeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf, 57 Prozent leiden unter ausgeprägter Angst. Mehr als die Hälfte der Befragten berichtet zudem weiterhin über körperliche Beschwerden wie chronische Schmerzen, Schlafstörungen oder anhaltende Erschöpfung.

Besonders gravierend sind die Folgen im Intimbereich. Rund zwei Drittel der Betroffenen, die sexuell aktiv sind, geben an, auch ein Jahr nach dem Übergriff unter sexuellen Funktionsstörungen zu leiden. „Diese Daten zeigen klar, dass sexuelle Gewalt ein tiefgreifendes und dauerhaftes Trauma ist“, wird Studienleiterin Jasmine Abdulcadir in der Mitteilung zur Studie zitiert. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass es sich nicht um vorübergehende Reaktionen handelt, sondern um anhaltende Beeinträchtigungen mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf Partnerschaft, Familie und Berufsleben.

Die Datenerhebung bestätigt zudem bekannte Muster bei sexueller Gewalt. In der Mehrheit der Fälle kennen die Betroffenen die Täterperson, häufig stammt diese aus dem nahen Umfeld. Die gemeldeten Übergriffe ereignen sich überwiegend in privaten Räumen. Zwar suchen viele Opfer laut Studie rasch nach der Tat medizinische Hilfe, doch die Forschenden verweisen darauf, dass die anschliessende Betreuung häufig unzureichend bleibt. Angesichts der hohen Belastung über mindestens ein Jahr hinweg sehen Fachleute dringenden Handlungsbedarf bei der langfristigen psychischen, körperlichen und sexuellen Versorgung von Betroffenen.