Vertrauensverlust im Staatsrat: Resolution gegen Valérie Dittli verabschiedet

30.04.2026


Im Kanton Waadt spitzt sich die politische Krise um Staatsrätin Valérie Dittli zu. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine Resolution verabschiedet, in der die Mitte-Politikerin formell zum Rücktritt aufgefordert wird. Der Vorstoss ist rechtlich nicht bindend, soll nach dem Willen der Initianten aber ein «starkes Signal» senden und Dittli dazu bewegen, aus eigenem Antrieb aus der Kantonsregierung auszuscheiden.

Ausgelöst wurde die Resolution durch einen neuen, als belastend eingestuften Bericht, der am vergangenen Freitag veröffentlicht wurde. Der frühere Kantonsrichter Jean-François Meylan hält darin fest, Dittli habe eine vertrauliche Vereinbarung abgeschlossen, wonach eine Strafanzeige gegen sie zurückgezogen wurde, ohne den Staatsrat zu informieren. Ihr wird vorgeworfen, gelogen und Informationen zurückgehalten zu haben. Laut dem Bericht geniesst sie im Regierungskollegium deshalb nicht mehr das volle Vertrauen, das sich nur schwer wiederherstellen lasse.

Die Resolution wurde vom Grünen-Fraktionschef Kilian Duggan eingebracht und von allen linken Parteien sowie den Grünliberalen unterstützt. Die FDP und die SVP enthielten sich mehrheitlich. Insgesamt nahm der Grosse Rat den Vorstoss mit 72 Ja-Stimmen bei 5 Nein und 58 Enthaltungen an. Der Staatsrat hat nun drei Monate Zeit, um Stellung zu nehmen. Eine Möglichkeit, eines seiner Mitglieder zu suspendieren oder abzusetzen, hat das Gremium jedoch nicht.

Dittli hatte bereits am Freitag einen Rücktritt ausgeschlossen und sich in einer persönlichen Stellungnahme gegen einzelne Vorwürfe verteidigt. Sie bekräftigte ihren Willen, weiterhin für den Kanton tätig zu sein. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA liess ihr Dienst ausrichten, sie habe nicht vor, auf die Resolution zu reagieren und halte an ihrer Erklärung vom Freitag fest. Damit prallen im Kanton Waadt ein deutlich artikulierter politischer Vertrauensverlust und der Anspruch der Regierungsrätin, ihr Mandat fortzuführen, direkt aufeinander.

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026


Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.