BE OPEN gibt die Preisträger des ersten, zweiten und dritten Preises des DESIGN EQUALITY with Innovation Wettbewerbs zur Unterstützung der UN SDGs bekannt

28.05.2026

LUGANO, Schweiz, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- DESIGN EQUALITY with Innovation wurde zum siebten internationalen Wettbewerb im Rahmen des auf die SDGs ausgerichteten Programms für Studierende und Hochschulabsolventen, das von der soziokulturellen Initiative BE OPEN und ihren Partnern durchgeführt wird. Ab 2019 zielt das Programm darauf ab, junge Kreative zur Entwicklung innovativer Lösungen für eine wohlhabendere und nachhaltigere Zukunft zu ermutigen, wobei der Schwerpunkt auf dem UN-Programm für nachhaltige Entwicklung liegt.

Founder of BE OPEN Elena Baturina

 

Bei der Eröffnung der 69. Sitzung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau sagte UN-Generalsekretär António Guterres : „Indem wir den Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung für Mädchen sicherstellen und Frauen die Türen zu menschenwürdiger Arbeit öffnen, kurbeln wir das Wirtschaftswachstum an und stärken unsere Volkswirtschaften."

BE OPEN hat sich der Förderung der Beteiligung von Frauen an Innovationen, Gemeinschaftsinitiativen und nachhaltigen Kleinunternehmen angeschlossen, indem der Wettbewerb 2025/2026 der Erreichung des SDG Nr. 5 gewidmet ist, d. h. der Förderung von Lösungen, die die Gleichstellung der Geschlechter befürworten und vorantreiben, den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen gerecht werden und Frauen als Innovatoren und Unternehmerinnen fördern.

Aus mehreren hundert Einsendungen wurden fünfzig in die engere Wahl genommen und mit einer Ehrenbezeichnung versehen. Die Gewinner der ersten drei Preise wurden von einer internationalen Jury aus Fachleuten für Nachhaltigkeit, Akademikern, Designern und Experten für Umweltpolitik und -praxis ausgewählt:

  • Der erste Preis in Höhe von 5.000 Euro geht an Norah Kimathi, eine Absolventin der Strathmore University in Kenia. Norah ist BA of Science in Informatik, Computerwissenschaften und Robotiktechnik. Ihr Zerobionic ist ein KI-gesteuertes Roboter-Exoskelett, das gehörlosen und schwerhörigen Mädchen den Zugang zur MINT-Bildung erleichtern soll.
  • Der zweite Preis in Höhe von 3.000 Euro geht an Victress Igboanusim von der Imo State University, Nigeria, für Calyx-Probe, ein tragbares KI-gestütztes Diagnosegerät, das den Zugang zur nicht-invasiven Reproduktionsmedizin verbessern soll.
  • Der dritte Preis in Höhe von 2.000 ging an Lennox Omondi und seine Teammitglieder Dullah Shiltone, Keylie Muthoni und Brian Ndung'u, Absolventen der St. Paul's University, Kenia. Ihr Ecobana ist ein kreislauforientiertes Produktionsprojekt, das landwirtschaftliche Bananenabfälle in biologisch abbaubare Damenbinden für Frauen und Mädchen in unterversorgten Gemeinden umwandelt.

Die erfolgreiche Unternehmerin und begeisterte Verfechterin von Innovationen Elena Baturina, Gründerin von BE OPEN, lobte die Gewinner und alle Teilnehmer: „Da die globalen Herausforderungen immer komplexer und vernetzter werden, greifen traditionelle Methoden oft zu kurz. Die Bewältigung der dringenden Probleme von heute erfordert neues Denken, interdisziplinäre Zusammenarbeit und mutiges Experimentieren. Und genau das sehen wir in den unglaublichen Projekten, die von jungen Menschen aus der ganzen Welt bei Design Equality eingereicht wurden. Wir haben das Privileg, die schöpferische Kraft junger Menschen zu erleben und zu unterstützen, die uns der Gleichberechtigung näher bringt und so mehr Führungspersönlichkeiten für einen nachhaltigen Wandel hervorbringt".

Die Gewinner der Publikumsabstimmung und des Gründerpreises werden im Juni 2026 bekannt gegeben. Zusätzlich zu den Stipendien erhalten alle Gewinner eine voll bezahlte Reise zu einer großen Veranstaltung zum Thema Nachhaltigkeit, bei der sie ihre Projekte Entscheidungsträgern und einem weltweiten Publikum vorstellen können.

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2988879/BE_OPEN_Foundation_Photo.jpg

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.