
Die Datenschutzorganisation Noyb geht in Österreich juristisch gegen die international tätige Kreditauskunftei CRIF vor. Die von Aktivist Max Schrems geführte NGO hat eine Unterlassungsklage eingebracht und bereitet zusätzlich eine Sammelklage auf Schadenersatz vor. Im Kern wirft Noyb dem in Österreich stark vertretenen italienischen Unternehmen vor, eine Art heimliches Melderegister zu betreiben, das Daten von nahezu allen Erwachsenen im Land umfasst, und darauf aufbauend Bonitätsbewertungen zu vergeben, die für Verträge und Kredite entscheidend sein können. CRIF selbst hat zu den Vorwürfen zunächst keine Stellungnahme abgegeben.
Laut Noyb basiert der sogenannte Credit Score bei rund 90 Prozent der betroffenen Personen nicht auf konkreten Finanzdaten, sondern lediglich auf allgemeinen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Wohnadresse. Nur bei den übrigen Personen flössen Informationen wie Insolvenzen oder Meldungen von Inkassobüros in die Bewertung ein; gegen deren Nutzung hat Noyb nach eigenen Angaben "kein Problem". Kritisch sehen die Datenschützer vor allem, dass die so ermittelten Scores für Betroffene erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben können – etwa wenn Handy- oder Stromverträge nicht zustande kommen oder Kreditanträge abgelehnt werden, ohne dass die Betroffenen den Grund kennen.
Zusätzlichen Konfliktstoff liefert nach Darstellung von Noyb die Herkunft der Daten. CRIF soll sich personenbezogene Informationen unter anderem über Adresshändler wie AZ Direct, den Compass Verlag und DPIT beschafft haben. Solche Unternehmen dürfen Anschriften nach mehreren Gerichtsurteilen allerdings nur zu Marketingzwecken veräußern, nicht zur Erstellung von Bonitätsbewertungen. Zudem wirft Noyb CRIF vor, Millionen Betroffene nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu haben und sich stattdessen pauschal auf ein „berechtigtes Interesse“ zu berufen. Aus Sicht der Datenschützer ist weder die Datensammlung noch das Scoring in der vorliegenden Form mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar.
Mit der eingebrachten Unterlassungsklage will Noyb erreichen, dass CRIF seine Geschäftspraxis ändert und in dieser Form nicht weiterarbeiten darf; zugleich soll damit die Verjährung möglicher Ansprüche gehemmt werden. Im zweiten Halbjahr ist eine Verbands- beziehungsweise Abhilfeklage geplant, mit der vergangene Schäden adressiert werden sollen. Noyb rechnet im Erfolgsfall mit einer Entschädigung von rund 500 Euro pro betroffene Person, die sich der Sammelklage anschließt. Teilnehmen können volljährige Personen ohne laufende Inkasso-Forderungen oder Insolvenz, die seit mindestens zwei Jahren in Österreich leben. Die Finanzierung der Klage übernimmt Noyb; nur im Erfolgsfall fällt ein fixer Betrag pro Teilnehmer an, alternativ ist eine pauschale Vorbeteiligung möglich, für Fördermitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.
Der Fall zählt zu den ersten Verfahren unter der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie und könnte Signalwirkung für die gesamte Auskunftei- und Datenhandelsbranche haben. Zu den Kunden von CRIF in Österreich zählen laut Noyb unter anderem große Mobilfunkanbieter, Banken, ein Stromkonzern, ein Online-Händler und ein Zahlungsdienstleister. Wie Gerichte die Abgrenzung zwischen legitimer Bonitätsprüfung und unzulässigem Massen-Scoring auf Basis von Adressdaten vornehmen, dürfte nicht nur für CRIF, sondern auch für andere Marktteilnehmer entscheidend werden. Branchenweit hängt damit die Frage in der Schwebe, in welchem Umfang Unternehmen auf externe Scoring-Modelle setzen können, wenn deren Datengrundlage und Transparenz zunehmend in den Fokus von Verbraucherschützern und Aufsicht geraten.

Der Auftritt von Donald Trump Jr. an einem privaten Wirtschaftstreffen in Zürich beschäftigt nun die Schweizer Politik – und die Steuerzahler. Für den Sicherheitsaufwand rund um den Besuch des Sohns des US-Präsidenten kommt nicht die Veranstalterin Davos Lodge auf, sondern der Bund. Die Stadtpolizei Zürich bestätigt, sie habe auf Anweisung des Bundesamts für Polizei Fedpol gehandelt und den gesamten Polizeieinsatz dem Bund in Rechnung gestellt. Damit werden die Kosten über den Bundeshaushalt von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in der ganzen Schweiz getragen.
Trump Jr. war Anfang Juni im Zunfthaus zur Saffran vor einer exklusiven Runde von rund 70 bis 75 Gästen aus Wirtschaft und Politik aufgetreten, organisiert von der Netzwerkplattform Davos Lodge. Das Treffen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, im Anschluss war ein privates Dinner vorgesehen. Rund um den Anlass wurden in der Zürcher Innenstadt zeitweise Strassen gesperrt und Trams blockiert, ein grösseres Aufgebot von Bundes- und Stadtpolizisten stand neben dem US Secret Service im Einsatz. Zur genauen Höhe der Kosten schweigen sowohl Fedpol als auch Stadtpolizei mit Verweis auf Sicherheitsüberlegungen.
Brisant ist der Fall, weil es sich um ein rein privates Treffen ohne offiziellen Staatsbesuch oder öffentliches Amt des Gastes handelte. Grundsätzlich sieht die Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung vor, dass Private die Kosten für Schutzmassnahmen selbst tragen müssen, wenn sie schutzbedürftige Personen einladen. Fedpol beruft sich hier jedoch auf Ausnahmeregelungen: Zum einen jene Bestimmung, wonach auch Personen ohne völkerrechtlichen Status geschützt werden können, «bei denen allerdings der Schutz notwendig ist, damit dem Ansehen der Schweiz nicht geschadet wird». Zum anderen verweist das Amt auf die Möglichkeit einer Abgeltung durch den Bund, wenn ein Anlass eine herausragende Bedeutung und weitreichende Auswirkungen auf die internationalen und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz habe. Wie diese Kriterien im konkreten Fall erfüllt sein sollen, kommentiert Fedpol nicht; zu Lagebeurteilungen und Sicherheitsdispositiven äussere man sich «aus taktischen Gründen nicht».
Die Intransparenz sorgt in Zürich für ein politisches Nachspiel. Drei Gemeinderatsmitglieder der SP haben eine Anfrage eingereicht, die insbesondere Klarheit über die Kosten und die Entscheidungsgrundlagen des Bundes einfordern soll. Auch die Veranstalterin Davos Lodge beantwortete die Frage nach einer Beteiligung an den Sicherheitskosten nicht direkt und verwies lediglich darauf, man arbeite im Einklang mit den geltenden Schweizer Vorschriften und stimme sich mit den Behörden ab. Während Insider von sechsstelligen Beträgen für den Zugang zum Netzwerk-Event berichten, bleiben die öffentlichen Kosten des Polizeiaufgebots vorerst unter Verschluss.