
Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder nutzen die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin (ILA) für eine industrie- und sicherheitspolitische Offensive. Bei einer Sonderkonferenz am Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld beraten sie über verstärkte Investitionen in Sicherheits- und Verteidigungstechnologien und wollen zugleich die Rolle der ostdeutschen Bundesländer als Standort für Luft- und Raumfahrt schärfer herausstellen. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU), Gastgeber des Treffens, verweist dabei auf die sicherheitspolitische Lage und sieht darin einen zentralen Treiber für die aktuelle Agenda.
Im Mittelpunkt der Beratungen steht die Stärkung der Luft- und Raumfahrtindustrie in den neuen Ländern. Die Regierungschefs diskutieren mit dem Bund über industriepolitische Rahmenbedingungen, die den Ausbau der Branche begünstigen sollen. Ein Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Drohnentechnologie, unter anderem durch die Nutzung früherer Militärflugplätze der Nationalen Volksarmee (NVA) als Standorte für entsprechende Infrastruktur und Testfelder. Die Länder wollen sich damit als attraktiver Entwicklungs- und Produktionsraum für moderne Verteidigungs- und Luftfahrtlösungen positionieren.
Ein weiterer Block der Gespräche betrifft Verkehr und Anbindung: Die ostdeutschen Ministerpräsidenten dringen auf eine bessere Schienenanbindung nach Osten sowie auf mehr Langstreckenflüge ab dem Flughafen BER. Diese Maßnahmen sollen die internationale Erreichbarkeit der Region verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der dort angesiedelten Industrie stärken. Über die konkrete Ausgestaltung beraten sie gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) und der Ostbeauftragten der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser, die zu der Konferenz in Schönefeld erwartet werden.
Im Anschluss an die Beratungen ist eine gemeinsame Pressekonferenz vorgesehen, bevor die Regierungschefs einen Rundgang über das Gelände der ILA Berlin planen. Die Messe am BER zeigt neue Produkte und Innovationen aus Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung und dient den ostdeutschen Ländern zugleich als Schaufenster für ihre industriepolitischen Ambitionen. Bis Freitag ist die Ausstellung Fachbesuchern vorbehalten, am Wochenende steht sie mit Ticket allen Interessierten offen.

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.