Rauchschwalben im Anflug: Frühjahrsstart für Deutschlands Vogelwelt

07.04.2026


Mit dem Einzug des Frühlings kehren zahlreiche Zugvögel nach Deutschland zurück oder erholen sich von einem Winter, den Fachleute als ungewöhnlich harsch beschreiben. Dennoch haben die meisten Arten die kalte Jahreszeit vergleichsweise gut gemeistert, sagt Martin Rümmler, Vogelschutzexperte beim Naturschutzbund (Nabu). Entscheidend für das Überleben sei dabei weniger die Temperatur gewesen als der Zugang zu Nahrung.

Schnee und Eis legten vielerorts wichtige Nahrungsquellen lahm. Zu-gefrorene Gewässer machten es Wasservögeln wie Enten und Schwänen schwer, offene Wasserflächen zu finden. Auch fischfressende Arten wie Eisvogel oder Kormoran gerieten unter Druck, weil sie in den vereisten Habitaten schlechter an Beute kamen. Bodenbewohnende Vögel, die auf Samen oder Insekten angewiesen sind, litten unter geschlossener Schneedecke – beim Rebhuhn könnten die Verluste nach Einschätzung Rümmlers spürbar gewesen sein.

Trotz dieser Belastungen spricht der Experte von „normalen Populationsschwankungen“. Dass einzelne Arten im Winter leichte Bestandsrückgänge erleben, sei nicht ungewöhnlich. Wie stark sich die jüngste Kälteperiode tatsächlich auf die Vogelbestände ausgewirkt hat, werde sich frühestens im kommenden Jahr seriös beziffern lassen. Parallel zu den Aufräumarbeiten nach dem Winter schreitet die Rückkehr der Zugvögel voran: Aus den Winterquartieren südlich der Sahara treffen derzeit die Rauchschwalben ein, kurz darauf folgen die Mehlschwalben. Spätestens im Mai rechnet Rümmler damit, dass alle Brutvögel wieder im Land sind.

Eine weitere Belastung der vergangenen Monate war die Vogelgrippe. Besonders betroffen waren im Herbst die Kraniche. Auf ihrem Rückflug litten sie nach Angaben des Experten weiterhin unter dem Virus, wenn auch nur in vergleichsweise wenigen Fällen. Mögliche Gründe sieht Rümmler in einer Veränderung des Erregers oder in einer zunehmenden Immunität der Tiere. Vor allem aber ändere sich das Verhalten der Kraniche: Während sie auf dem Zug in den Süden große Sammelplätze nutzen, reisen sie auf dem Rückweg in kleineren Gruppen direkt in ihre Brutgebiete. Das reduziere die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung deutlich. Für ein gutes Frühjahr für die Vogelwelt sei nun vor allem wichtig, dass es nicht zu trocken werde, so der Vogelschützer.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026


Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.