Israel rät Iranern von Bahnfahrten ab, während Trumps Hormus-Ultimatum ausläuft

07.04.2026


Israel hat die Bevölkerung im Iran in einer ungewöhnlich direkten Botschaft davor gewarnt, Züge zu benutzen oder sich in der Nähe von Bahnstrecken aufzuhalten. Über den persischsprachigen Account der israelischen Armee auf der Plattform X hieß es, man bitte "im Interesse Ihrer Sicherheit" darum, von sofort an bis 21.00 Uhr Ortszeit auf Zugreisen im gesamten Iran zu verzichten. Jede Präsenz in Zügen oder nahe an Eisenbahnlinien gefährde das Leben der Menschen, so die Mitteilung. Eine explizite Begründung für die Warnung wurde nicht genannt.

Die Botschaft richtet den Fokus auf das iranische Schienennetz und nährt Spekulationen, dass diese Infrastruktur ins Visier geraten könnte. In einem weiteren Bericht wurde das Posting als beispiellose Drohung beschrieben, wonach die Nutzung von Zügen in den kommenden Stunden lebensgefährlich sein könne. Offizielle Angaben zu konkreten militärischen Planungen liegen nicht vor. Klar ist jedoch, dass Israel und die USA in dem seit dem 28. Februar andauernden Konflikt gemeinsam gegen Iran vorgehen und damit auch Verkehrsinfrastruktur stärker in den Mittelpunkt rückt.

Die Warnung erreichte Teile der iranischen Bevölkerung trotz strikter Einschränkungen im Netz. Seit Ende Februar haben Nutzerinnen und Nutzer im Iran offiziellen Angaben zufolge nur Zugang zu einem begrenzten internen Intranet mit staatlich genehmigten Inhalten. Dennoch kursieren Informationen über heimische Plattformen, die Messenger-Diensten wie Telegram ähneln. Auf einer dieser Plattformen wurde der Hinweis der israelischen Armee bereits sechs Minuten nach Veröffentlichung auf X weiterverbreitet, was auf eine weiterhin vorhandene – wenn auch eingeschränkte – digitale Vernetzung hindeutet.

Im Hintergrund verschärft ein Ultimatum von US-Präsident Donald Trump den Druck auf Teheran. Trump fordert, die Straße von Hormus – eine für den globalen Öl- und Gashandel zentrale Wasserstraße – wieder zu öffnen. Die Frist läuft in der Nacht aus, eine Einigung ist nach übereinstimmenden Berichten bislang nicht in Sicht. Trump hatte mit Angriffen auf Infrastruktur gedroht, die auch zivil genutzt wird oder zivilen Nutzen hat, darunter Brücken und Kraftwerke. Parallel dazu haben die Schließung der Straße von Hormus und die anhaltende Unsicherheit an den Energiemärkten die Preise für Öl deutlich steigen lassen, während Anleger zunehmend zweifeln, ob diplomatische Bemühungen den Konflikt kurzfristig entschärfen können.

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Schweizer Regierung balanciert Menschenrechte, Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit

05.04.2026


Der Bundesrat schärft die Regeln für die Verantwortung von Grossunternehmen und orientiert sich dabei explizit an neuen, abgeschwächten Vorgaben der Europäischen Union. Kern des Vorhabens ist das Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), das als indirekter Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative dienen soll. Die Initiative selbst lehnt die Landesregierung ab, wie sie bereits im Herbst kommuniziert hat. Die Vorlage befindet sich bis zum 9. Juli in der Vernehmlassung.

Ziel des NUFG ist es nach Angaben des Bundesrats, sicherzustellen, dass grosse Schweizer Unternehmen menschenrechtliche Standards einhalten und Umweltbelange berücksichtigen, ohne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Vorgesehen sind spezifische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt. Erfasst würden die rund dreissig grössten Unternehmen des Landes. Damit beschränkt der Bundesrat den Adressatenkreis im Vergleich zu früheren Debatten deutlich.

Gleichzeitig will die Regierung den Kreis der Firmen verkleinern, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Künftig sollen noch etwa 100 Unternehmen entsprechende Berichte vorlegen müssen, aktuell sind es rund 200. Damit reagiert der Bundesrat auf Befürchtungen aus der Wirtschaft vor übermässiger Regulierung und versucht, Berichtsaufwand und regulatorische Dichte zu reduzieren, während zentrale Transparenzpflichten erhalten bleiben.

Neu gesetzlich verankert werden sollen zudem Haftungsregeln, die Verstösse gegen die vorgesehenen Sorgfaltspflichten sanktionierbar machen. Für die Durchsetzung der Normen plant der Bundesrat eine nationale Aufsicht. Diese Aufgabe soll der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) übertragen werden. Sie würde damit neben ihrer bisherigen Rolle in der Prüfungstätigkeit von Revisionsunternehmen eine zusätzliche Regulierungs- und Kontrollfunktion im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung übernehmen.