Integrierter Urheberrechtsschutz für mobile Kreativ-Workflows in ibisPaint
TOKIO, 28. Juli 2026 /PRNewswire/ --Wacom kündigt heute die Integration von Wacom Yuify – dem digitalen Service zur Sicherung und Verifizierung der Urheberschaft von digitalen Kunstwerken – in die beliebte Zeichen-App ibisPaint an. Ab dem 28. Juli 2026 steht Yuify in ibisPaint, ibisPaint X und ibisPaint Edu zur Verfügung. Durch das Update auf die neueste Version von ibisPaint können Kreative ihre Urheberinformationen direkt im Schaffensprozess festhalten und schützen.
Mit der Einführung von Wacom Yuify in ibisPaint erweitert sich die Plattform-Unterstützung erstmals über Desktop-Anwendungen hinaus: Yuify ist ab sofort auf Windows, macOS, iOS, iPadOS und Android verfügbar. Damit profitieren Künstler von einer plattformübergreifenden Lösung zur Authentifizierung und Sicherung ihrer digitalen Werke – direkt in ihrer bevorzugten Zeichen-App.
Wacom Yuify ist ein digitaler Dienst, der Urheber- und Eigentümerinformationen mithilfe nicht sichtbarer Mikromarkierungen direkt in die Kunstwerke einbettet. Diese Daten erzeugen einen dauerhaften und verifizierbaren Datensatz, der Kreativen dabei hilft, ihre Urheberschaft nachzuweisen, Eigentumsrechte klar zu kommunizieren und Vertrauen in ihre digitalen Werke aufzubauen. Mit ibisPaint genutzt, unterstützt Wacom Yuify das PNG-Format. Die eingebetteten Informationen können mit Yuifinder, einem kostenlosen, browserbasierten Verifizierungstool, überprüft werden.
Bislang war Wacom Yuify nur im Rahmen von Desktop-Tools für Kreative wie Clip Studio Paint, Adobe Photoshop oder Escape Motions Rebelle verfügbar und lief unter Windows und macOS. Mit der Integration in ibisPaint wird Wacom Yuify erstmals direkt dort verfügbar, wo digitale Kunst entsteht und geteilt wird – in einer der beliebtesten Zeichen-Apps. So können Kreative ihre Urheberschaft schützen und ihre Werke plattformübergreifend authentifizieren – einfach, sicher und nahtlos im eigenen Workflow.
ibisPaint ist mit über 500 Millionen Downloads weltweit eine weit verbreitete Illustrations- und Zeichen-App. Sie wird von einer großen globalen Gemeinschaft Kreativer genutzt, die ihre Werke auf mobilen Geräten und Desktop-Computern skizzieren, illustrieren und veröffentlichen. Durch die Integration von Wacom Yuify in ibisPaint können Urheberinformationen ganz einfach bei der täglichen kreativen Arbeit eingefügt werden.
„Da kreative Tätigkeiten zunehmend auf mobilen Geräten und sozialen Plattformen stattfinden, ist es wichtig, dass Kreative unkompliziert ihre Urheberschaft überall dort nachweisen können, wo sie arbeiten", erklärt Koji Yano, Senior Vice President der Creative Experience Unit bei Wacom. „Indem wir Wacom Yuify in ibisPaint integrieren, erweitern wir unseren Fokus über Desktop-Tools hinaus und machen den Urheberschutz als Teil täglicher kreativer Arbeitsabläufe einfacher zugänglich."
„Wir begrüßen die Verbesserung der Umgebung, in der digital tätige Kreative ihre Werke vertrauensvoll teilen und die Echtheit ihrer Arbeiten mithilfe von Wacom Yuify durch ibisPaint belegen können", so Yuka Inoue, Section Manager bei ibis inc. „Indem die unsichtbare digitale ID von Wacom Yuify mit den vielfältigen kreativen Tools von ibisPaint kombiniert wird, möchten wir eine umfassendere schöpferische Erfahrung ermöglichen, die Kreative beim Verwalten und Präsentieren ihrer Kunstwerke durchgehend unterstützt."
Mit zunehmendem kreativem Schaffen in digitalen Gemeinschaften gewinnen die Aspekte Urheberschaft und Vertrauen an zentraler Bedeutung – nicht nur für Profis, sondern wirklich für alle, die ihre Werke in ihrer täglichen kreativen Praxis online teilen. Wacom Yuify wurde entwickelt, um Kreative auf allen Ebenen zu unterstützen, und stellt eine zuverlässige Möglichkeit dar, die eigene Urheberschaft mithilfe der bereits genutzten Tools einfach zu erklären. Mit Wacom Yuify möchte Wacom Kreative auch über den Moment des Schaffens hinaus unterstützend begleiten und ihnen zur Seite stehen, wenn ihre Werke geteilt, entdeckt und im Laufe der Zeit weitergetragen werden.
Verfügbarkeit
Ab dem 28. Juli 2026 können Sie Wacom Yuify direkt in ibisPaint, ibisPaint X und ibisPaint Edu nutzen. Freuen Sie sich auf eine neue Ära des Urheberrechtsschutzes in Ihrer Lieblings-App!
Um weitere Informationen zu erhalten oder um Wacom Yuify zu nutzen, besuchen Sie https://yuify.com
Über Wacom
Wacom gehört zu den weltweit führenden Anbietern digitaler Stiftlösungen und bietet intuitive Werkzeuge zum Schreiben und Zeichnen. Unsere Produkte haben sich in allen kreativen Bereichen – von Studios und Klassenzimmern bis hin zum Gesundheitswesen – bewährt und dienen Studierenden und Profis gleichermaßen. Dank Partnerschaften mit führenden Technologiemarken kommen Wacom Stifttechnologien auch in vielen stiftfähigen PCs, Tabletts und Smartphones zum Einsatz.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.