BERLIN, 23. September 2026 /PRNewswire/ -- Die Reproduktionsmedizin entwickelt sich in Europa unterschiedlich schnell. Unterschiede zwischen den nationalen Gesetzgebungen führen dazu, dass der Wohnort darüber mitentscheiden kann, welche reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten einer Person oder Familie zur Verfügung stehen.
Die Eizellspende ist in Deutschland weiterhin verboten, während sie in Spanien erlaubt und gesetzlich geregelt ist. Auch beim Zugang zur Präimplantationsdiagnostik (PGT) bestehen Unterschiede zwischen beiden Ländern.
„Die Unterschiede zwischen beiden Systemen sind zahlreich und vor allem auf die jeweilige Gesetzgebung zurückzuführen. In Spanien können beispielsweise alleinstehende Frauen und Frauenpaare reproduktionsmedizinisch behandelt werden. Der rechtliche Rahmen ermöglicht je nach medizinischer und familiärer Situation der einzelnen Patientin den Zugang zu unterschiedlichen reproduktionsmedizinischen Optionen", erklärt Dr. Héctor Izquierdo, Gynäkologe bei IVI Alicante, der dort deutschsprachige Patientinnen betreut.
Zu diesen Möglichkeiten gehören die Eizellspende, die Erhaltung der Fruchtbarkeit durch Kryokonservierung von Eizellen sowie spezifische Anwendungen der Präimplantationsdiagnostik. Frauenpaaren steht darüber hinaus die ROPA-Methode zur Verfügung, bei der eine Partnerin die Eizellen zur Verfügung stellt und die andere die Schwangerschaft austrägt.
PGT und die gesetzlichen Regelungen zur genetischen Untersuchung von Embryonen
Bei der Präimplantationsdiagnostik (PGT) gibt es Unterschiede zwischen beiden Systemen. In Deutschland ist die Anwendung auf bestimmte Fälle beschränkt und erfordert eine vorherige Bewertung durch eine Ethikkommission. Spanien erlaubt den Einsatz von PGT bei einer größeren Zahl medizinischer Indikationen, darunter zur Erkennung schwerwiegender Erbkrankheiten oder in bestimmten Fällen zur Verringerung des Fehlgeburtsrisikos.
„Viele Patientinnen kommen mit Fragen nach Spanien, welche Möglichkeiten ihnen hier offenstehen und welche Auswirkungen eine Behandlung haben kann, die in Deutschland verboten oder stärker eingeschränkt ist. Deshalb erläutern wir im ersten Beratungsgespräch die medizinischen Möglichkeiten sowie die Rahmenbedingungen und Sicherheiten, unter denen die Behandlung erfolgt", so der Gynäkologe von IVI Alicante.
„Spanien ist aufgrund seiner gesetzlichen Regelungen in der Reproduktionsmedizin deutlich fortschrittlicher als Deutschland. Sie haben es mir ermöglicht, auch mit über 40 noch Mutter zu werden. Mein Wunder wird im Oktober geboren", erklärt eine der Patientinnen.
Eizellspende: Anonymität und Auswahl der Spenderinnen
Während die Eizellspende in Deutschland verboten ist, verfügt Spanien über einen spezifischen gesetzlichen Rahmen. Die Gametenspende muss unentgeltlich, altruistisch und vertraulich erfolgen und die Anonymität der Spenderin gewahrt werden.
Die Auswahl der Spenderin erfolgt durch die medizinischen Teams nach den gesetzlich festgelegten Kriterien. Dabei wird eine möglichst hohe Übereinstimmung mit der Empfängerin angestrebt.
Bei IVI durchlaufen potenzielle Eizellspenderinnen ein umfassendes Auswahl- und Untersuchungsverfahren. Darüber hinaus setzt IVI den IVI Biometric Scan ein, eine Technologie zur Analyse der Gesichtsähnlichkeit, mit deren Hilfe eine Spenderin ausgewählt werden kann, die der Patientin hinsichtlich ihrer Gesichtsmerkmale möglichst ähnlich ist.
Die spanische Gesetzgebung sieht ein nationales Spenderregister vor, in dem Gameten- und Embryonenspenden sowie die aus den jeweiligen Spenden geborenen Kinder erfasst werden. So können die Spenderinnen und Spender sowie die Anzahl der jeweiligen Spenden kontrolliert werden.
Die an der Schweizer Börse SIX kotierte EEII AG hat für das erste Halbjahr 2026 einen Verlust von 547’568 Franken ausgewiesen. Bereits im zweiten Halbjahr 2025 hatte die Gesellschaft einen Fehlbetrag von 332’306 Franken verbucht. Der Nettoinventarwert (NAV) der EEII-Aktien lag per 30. Juni 2026 bei minus 0.76 Franken je Titel, was einer Verschlechterung um 0.29 Franken pro Aktie seit Jahresbeginn entspricht.
Im Mittelpunkt des Berichtszeitraums standen die Vorbereitungen für eine Reverse-Takeover-Transaktion mit der Jubin Frères SA. EEII hat nach eigenen Angaben die reglementarische Genehmigung der Schweizer Börse erhalten, um eine Kapitalerhöhung durchzuführen und das Unternehmen Jubin Frères zu integrieren. Damit schafft die Gesellschaft die formalen Voraussetzungen, ihren Status als Börsenmantel in eine operative Struktur zu überführen.
Operativ verfügt EEII derzeit über keine aktive Investition. Dennoch fielen für den Erhalt der Struktur als kotierte Gesellschaft im ersten Halbjahr 2026 Kosten von rund 128’479 Franken an. Hinzu kamen Aufwendungen von 419’089 Franken für die Erstellung des Prospekts und dessen Einreichung bei der SIX. Zusammengenommen summierten sich die gesamten Betriebsaufwendungen auf 547’568 Franken und entsprechen damit vollständig dem ausgewiesenen Verlust.
Der Halbjahresbericht 2026 ist über die Website des Unternehmens abrufbar. EEII ist an der SIX kotiert (Bloomberg: EEII SW Equity). Das Unternehmen betont, dass die veröffentlichten Informationen ausschliesslich zu Informationszwecken dienen und weder ein Angebot noch eine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der EEII AG darstellen.