BERLIN, 1. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Ulike, ein weltweit führender Anbieter von IPL-Haarentfernungsgeräten für den Heimgebrauch, baut seine Präsenz in Deutschland weiter aus. Ab heute ist der Ulike Air 10 Pro, das neue Premium-IPL-Haarentfernungsgerät, im Verkauf erhältlich.

Mit dem Air 10 Pro setzt Ulike sein Versprechen fort, innovative Beauty-Tech-Lösungen anzubieten. Das Gerät richtet sich an alle, die eine bequeme, angenehme und effektive Haarentfernung für zuhause suchen.
Als Alternative zu Laserbehandlungen im Kosmetikstudio bietet die IPL-Technologie nicht nur langanhaltend glatte Haut, sondern auch Privatsphäre, Flexibilität und Erschwinglichkeit durch die Anwendung in den eigenen vier Wänden. Das Herzstück des Air 10 Pro ist die patentierte "Saphir-Eiskühlungstechnologie", die für eine Behandlungstemperatur von angenehmen 15,6 °C sorgt und dazu beiträgt, das Hitzegefühl und das Unbehangen während der Nutzung zu minimieren.
Um Unsicherheiten zu vermeiden und eine sichere Anwendung zu gewährleisten, erkennt der integrierte Hautsensor automatisch den Hauttyp und passt die Energiestufe entsprechend an den Anweder an.
Der Air 10 Pro verfügt über den USHR-Modus, eine Hochleistungseinstellung, die das Dual-Licht-System nutzt, um hartnäckige und grobe Haare mit einer Leistung wie im Studio zu behandeln. Bei regelmäßiger Anwendung lässt sich so in nur zwei Wochen¹ eine Haarreduktion von 96 % erzielen.
Zusammen spiegeln diese Innovationen den Fokus von Ulike wider: Leistung, Sicherheit und Komfort in einem hochwertigen Heimgerät zu vereinen.
„Deutschland ist ein wichtiger Markt für Ulike, während wir unsere Expansion in Europa fortsetzen", sagte Matt Qian, Geschäftsführer von Ulike Europe. „Mit der Markteinführung des Air 10 Pro bringen wir eine Premium-IPL-Lösung auf den Markt, welche fortschrittliche Innovation, Komfort und Sicherheit für Verbraucher vereint, die sich zuhause eine dauerhaft glatte Haut wünschen. Der Air 10 Pro hat die CE-Zertifizierung gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) für ästhetische Geräte erhalten. Damit ist Ulike ein Vorreiter unter den IPL-Haarentfernungsmarken, der diesen strengen Standard auf dem EU-Markt erfüllt."
Der Ulike Air 10 Pro ist über Amazon und den Direktvertrieb erhältlich. Anlässlich der Markteinführung bietet Ulike bis zum 7. Juni auf der offiziellen Website einen Frühbucherpreis von 399,99 € an, bevor der reguläre Preis von 499,99 € gilt.
¹ Die klinischen Ergebnisse basieren auf Tests durch die unabhängige Prüfstelle SGS; die individuellen Ergebnisse können je nach Hautton, Haarfarbe, behandelter Körperpartie und Einhaltung des Behandlungsplans variieren.
Über Ulike
Seit 2013 nutzt Ulike die Möglichkeiten klinischer Technologie, um luxuriöse, komfortable und kostengünstige IPL-Geräte zur Haarentfernung für den Heimgebrauch herzustellen. Die von der FDA zugelassenen, klinisch getesteten und von Dermatologen empfohlenen Geräte von Ulike verfügen über fortschrittliche IPL- und Saphir-Eiskühlungstechnologien und bieten eine Alternative zur Laserbehandlung für eine langanhaltende Haarentfernung. Mit 8 Millionen verkauften Geräten in 49 Ländern und Regionen weltweit, hat sich die Marke seit ihrer Gründung zu einem weltweit führenden Anbieter von IPL-Schönheitsgeräten für zuhause entwickelt. Als Innovator im Bereich Beauty-Tech investiert Ulike 30 Prozent seines Jahresgewinns in Forschung und Entwicklung, hat über 800 weltweite Patente angemeldet und internationalen Erfolg erzielt.
Erfahren Sie mehr unter https://de.ulike.com/
Pressekontakt
Alessio Bradde
Global Communications and PR Senior Manager
alessiobradde@ulike.com
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2990741/Ulike_Air_10_Pro.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/ulike-starkt-engagement-in-deutschland-mit-der-markteinfuhrung-des-air-10-pro-302785728.html
Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.