Sky Labs' ringförmiges Blutdruckmessgerät „CART" erhält Zulassung der britischen MHRA … Grundstein für Markteintritt im Vereinigten Königreich nach Europa gelegt

15.05.2026
  • Erfolgreiche Überwindung regulatorischer Hürden im Vereinigten Königreich nach CE-MDR-Zertifizierung
  • Beweist globale Wettbewerbsfähigkeit als weltweit einziges manschettenloses ringförmiges Blutdruckmessgerät

SEOUL, Südkorea, 15. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Das ringförmige Blutdruckmessgerät „CART" von Sky Labs hat nach seiner Expansion nach Europa die Grundlage für den Eintritt in den britischen Markt geschaffen.

‘CART’ Ring and Charging Cradle

Sky Labs (CEO Jack Byunghwan Lee) gab am 15. bekannt, dass seine Plattform zur Blutdrucküberwachung in Ringform, die CART PLATFORM, die Registrierung als Medizinprodukt offiziell abgeschlossen und die Marktzulassung der britischen Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA) erhalten hat.

Die MHRA ist eine Regierungsbehörde, die für die Regulierung der Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit sämtlicher Arzneimittel und Medizinprodukte verantwortlich ist. Nach dem Erhalt der europäischen Medizinproduktezertifizierung CE-MDR im Januar hat Sky Labs nun mit dem Abschluss des MHRA-Registrierungs- und Zulassungsverfahrens die Grundlage für den Eintritt in den britischen Markt gefestigt.

Die CART PLATFORM ist ein Produkt, das ein ringförmiges Wearable, eine mobile App, einen Server sowie einen Web-Viewer für medizinisches Fachpersonal integriert. Da die gesamte Plattform – von der Hardware bis zur Software – zertifiziert wurde, plant Sky Labs, den Vertrieb im britischen Markt über Verschreibungen in Apotheken, Krankenhäusern und Kliniken im großen Umfang aufzunehmen.

Das ringförmige tragbare Blutdruckmessgerät „CART BP pro" von Sky Labs hat bereits eine führende Position im Heimatmarkt etabliert. Zusätzlich zur Zulassung durch das südkoreanische Ministry of Food and Drug Safety (MFDS), die nationale Regulierungsbehörde vergleichbar mit der US-amerikanischen FDA, wurde das Gerät seit der Aufnahme in die Erstattung medizinischer Leistungen im Jahr 2024 in die klinische Praxis von rund 1.800 Krankenhäusern und Kliniken landesweit integriert. Dies zeigt, dass das Produkt nicht nur seine technologische Leistungsfähigkeit und Sicherheit, sondern auch seine Akzeptanz innerhalb des Gesundheitssystems bewiesen hat.

Jack Byunghwan Lee, CEO von Sky Labs, erklärte: „In einem System, das seit Jahrhunderten von manschettenbasierten Blutdruckmessgeräten geprägt ist, beweist die Tatsache, dass das weltweit einzige manschettenlose ringförmige Blutdruckmessgerät die Zulassung internationaler Regulierungsbehörden erhalten hat, dass die Technologie und klinische Reife von Sky Labs global anerkannt wurden." Er fügte hinzu: „Dies zeigt, dass ein neues Paradigma im Blutdruckmanagement Realität wird, das sowohl die klinische Effizienz für medizinisches Fachpersonal als auch den Messkomfort für Patienten gleichzeitig erfüllt."

Über Sky Labs Sky Labs

Sky Labs wurde im September 2015 gegründet und ist ein Healthcare-Unternehmen, das „CART" entwickelt und betreibt – ein ringförmiges Medizinprodukt und eine Plattform zur Überwachung von Patienten mit chronischen Erkrankungen. Seit der Entwicklung des ersten CART im Jahr 2020 zur Überwachung von Vorhofflimmern mithilfe von Herzsignalen aus optischen Sensoren hat das Unternehmen seine Kompetenzen kontinuierlich erweitert. Im Jahr 2023 erhielt Sky Labs die Zulassung für „CART BP pro", ein ringförmiges Messgerät zur 24-Stunden-Blutdruckmessung. 2024 wurde CART BP pro vom Health Insurance Review and Assessment Service (HIRA) im Rahmen des bestehenden medizinischen Verfahrens der „24-Stunden-Langzeitblutdruckmessung" (Erstattungscode „E6547") anerkannt und wird derzeit in Krankenhäusern und Kliniken in ganz Korea verschrieben. Darüber hinaus brachte das Unternehmen im September 2025 „CART BP" auf den Markt – ein ringförmiges Blutdruckmessgerät für Verbraucher, das über den offiziellen Online-Store sowie verschiedene weitere Online-Kanäle erhältlich ist.

Pressekontakt

Inok Jung – inok.jung@skylabs.io

Bomi Lee – bomi.lee@skylabs.io

Sky Labs

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.