SHANGHAI, 13. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Am 29. Mai 2026 (Pacific Time) schloss die Simcere Pharmaceutical Group Limited (2096.HK) eine Forschungskooperationsvereinbarung mit Stanford Medicine ab, um gemeinsam eine explorative Studie im Bereich der Atemwegserkrankungen voranzutreiben, mit dem Ziel, innovative Therapien für Patienten mit idiopathischer Lungenfibrose (IPF) zu entwickeln.
Gemäß der Vereinbarung wird Simcere Pharmaceutical die explorative Forschung zu diesem neuartigen, in seiner Klasse einzigartigen Molekül finanzieren. Nach erfolgreichem Abschluss wird Simcere das Molekül einlizenzieren und 100 % der weltweiten Rechte an dem daraus resultierenden Produkt erwerben.
Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit den weltweit führenden Laboren für chemische Biologie an der Stanford Medicine unter der Leitung von Dr. Chaitan Khosla und Dr. Cui Bianxiao durchgeführt, die dem „Stanford Innovative Medicines Accelerator" angehören. Khosla ist Professor an den Fachbereichen Chemie und Chemieingenieurwesen der Stanford University, Institutswissenschaftler am Sarafan ChEM-H Institute und Direktor des Innovative Medicines Accelerator. Er ist Mitglied der US-amerikanischen Nationalen Akademie der Wissenschaften, der Nationalen Akademie der Ingenieurwissenschaften und der Amerikanischen Akademie der Künste und Wissenschaften sowie Experte für LYTAC-bezogene Technologien. Bianxiao ist Professorin am Fachbereich Chemie der Stanford University und Fellow am Wu Tsai Neuroscience Institute. Sie ist Expertin für Ziele im Zusammenhang mit Fibrose. Sie wurde unter anderem mit dem Barany-Preis der Biophysical Society und dem NIH New Innovator Award ausgezeichnet.
Die idiopathische Lungenfibrose (IPF) ist eine chronische, fortschreitende interstitielle Pneumonie unbekannter Ursache, die durch eine Fibrose gekennzeichnet ist, welche vor allem das Lungeninterstitium befällt, was zu einer Verhärtung und einem Elastizitätsverlust des Lungengewebes führt und letztlich ein Lungenversagen zur Folge hat. Mit den derzeitigen medizinischen Behandlungsmethoden lässt sich eine Lungenfibrose nicht vollständig rückgängig machen; ab dem Zeitpunkt der Diagnose beträgt die mediane Überlebenszeit der Patienten etwa drei Jahre, wobei die 5-Jahres-Überlebensrate nur bei 20–40 % liegt.
Herr Zhou Gaobo, Leiter für Investment von Simcere Pharmaceutical, erklärte: „Dies ist das zweite weltweit einzigartige Projekt seiner Art, das im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Simcere und Stanford Medicine entstanden ist. Diese fortlaufende Zusammenarbeit spiegelt aktive Schritte von Simcere in Richtung „Innovation 2.0" wider und entspricht dem Unternehmensleitbild („Für Patienten, für das Leben"). Wir freuen uns darauf, gemeinsam weitere innovative Produkte zum Wohle der Patienten zu entwickeln."
Professor Khosla erklärte: „Hochspezifische Therapien für die idiopathische Lungenfibrose sind seit langem ein dringender, bislang ungedeckter klinischer Bedarf. Wir freuen uns, gemeinsam mit Simcere daran zu arbeiten, die Umsetzung bahnbrechender Erkenntnisse aus der chemischen Biologie voranzutreiben."
Informationen zu Simcere Pharmaceutical
Simcere Pharmaceutical (2096.HK) ist ein innovations- und forschungsorientiertes Pharmaunternehmen und hat das Nationale Schlüssellabor für die Entwicklung von Neurologie- und Onkologie-Medikamenten gegründet. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Bereiche Neurowissenschaften, Onkologie, Autoimmunerkrankungen und Infektionsbekämpfung und plant gleichzeitig proaktiv Maßnahmen für Krankheitsgebiete mit erheblichem ungedecktem klinischem Bedarf, um seiner Unternehmensmission „Für Patienten, für das Leben" gerecht zu werden. Das Unternehmen nutzt sowohl eigene Forschung und Entwicklung als auch kooperative Innovation und hat strategische Partnerschaften mit zahlreichen innovativen Unternehmen und Forschungseinrichtungen geschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf: www.simcere.com
Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.