SINGAPUR, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ -- OpenWay, ein globaler Anbieter von Software für digitale Zahlungen, gibt heute seine Zusammenarbeit mit Visa, einem weltweit führenden Unternehmen im Bereich digitaler Zahlungen, bekannt. Diese Kollaboration wird Finanzinstituten im asiatisch-pazifischen Raum dabei helfen, neue Zahlungsmethoden effizienter und schneller auf den Markt zu bringen.
Banken im asiatisch-pazifischen Raum stehen unter zunehmendem Druck, neue Zahlungsmethoden schneller auf den Markt zu bringen und gleichzeitig die Komplexität der Integration, die operative Zuverlässigkeit und die sich verändernden Kundenerwartungen zu bewältigen. OpenWay verzeichnet eine wachsende Nachfrage von Banken und Fintech-Unternehmen nach flexiblen Plattformen, die schnellere Innovationen ermöglichen, ohne dass eine groß angelegte Erneuerung der Infrastruktur erforderlich ist.
Die Zusammenarbeit ermöglicht es Banken, Zahlungsabwicklern und Fintech-Unternehmen, ausgewählte Visa-Zahlungsfunktionen schneller auf der digitalen Zahlungssoftwareplattform Way4 von OpenWay einzuführen. Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Visa und OpenWay hinsichtlich ausgewählter Produktanforderungen und Implementierungsrahmen trägt dazu bei, die Implementierung zu vereinfachen und die Bereitstellungszeiten zu verkürzen.
Durch die Zusammenarbeit und Koordination mit Visa kann OpenWay seine Software auf Visa-Produktanforderungen und Implementierungsrahmen optimieren, was dazu beiträgt, die Einführung zukünftiger Innovationen im asiatisch-pazifischen Raum und darüber hinaus zu beschleunigen.
Die Way4-Plattform unterstützt Kartenemission, digitale Wallets, Händler Acquiring, Echtzeit-Zahlungen und weitere Zahlungsdienste auf einer einzigen Echtzeit-Plattform, die weltweit von Banken, Zahlungsabwicklern und Fintech-Unternehmen genutzt wird. Die Plattform wurde entwickelt, um Finanzinstituten dabei zu helfen, neue Zahlungsangebote schnell, mit hoher Konfigurierbarkeit und Zuverlässigkeit auf den Markt zu bringen und zu skalieren. Way4 kann vor Ort, in der Cloud, als dediziertes SaaS oder in hybriden Modellen betrieben werden.
Dies baut auf mehreren aktuellen Produktinitiativen auf, die auf Way4 unterstützt werden. Dazu gehören „Visa Flexible Credential", das Karteninhabern den Zugriff auf mehrere Zahlungsquellen über eine einzige Zugangsberechtigung ermöglicht, sowie „Visa Fleet 2.0", das flottenbezogene Zahlungsanwendungsfälle unterstützt. Weitere Visa-Produkte und -Dienstleistungen werden voraussichtlich im Rahmen derselben Zusammenarbeit folgen.
„Der asiatisch-pazifische Raum ist weiterhin führend bei globalen Zahlungsinnovationen, und Banken suchen nach Wegen, neue Kundenangebote schneller und effizienter bereitzustellen", sagte Rudy Gunawan, Geschäftsführer von OpenWay Asia. „Unsere Zusammenarbeit mit Visa stärkt unsere Fähigkeit, Finanzinstitute bei der schnelleren Implementierung neuer Zahlungsfunktionen auf Way4 zu unterstützen."
Über OpenWay
OpenWay ist der führende Anbieter von Softwarelösungen für den digitalen Zahlungsverkehr in den Bereichen Kartenausgabe, digitale Geldbörsen, Händlerakquise, ByNowPayLater (BNPL), Transaktionsvermittlung, Tokenisierung und Flottenzahlungen sowie der beste Anbieter von Cloud-Zahlungssystemen – bestätigt durch Bewertungen von Gartner, Datos Insights, Ovum, Juniper Research und PayTech. Das Unternehmen zeichnet sich durch eine moderne Echtzeit-Zahlungssoftwareplattform aus, die flexibel und auch bei hohem Durchvolumen zuverlässig ist.
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.