PARIS, 15. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Eine neue Praxisstudie von Opella, dem Hersteller von Mucosolvan und Bisolvon, liefert Apothekern überzeugende Belege dafür, dass der Erfolg einer Hustenbehandlung nicht nur an der traditionellen Linderung der Symptome gemessen werden sollte, sondern auch an ihren Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden des Patienten.

Da die meisten Verbraucher1 ihre Behandlungsentscheidungen in der Apotheke treffen, spielt die Empfehlung des Apothekers eine entscheidende Rolle dabei, Patienten dabei zu helfen, zu ihrem normalen Alltag zurückzukehren und ihren Alltag wieder selbst in die Hand zu nehmen.
Die wichtigsten Ergebnisse:
Milena Leone, Global Brand General Manager, Opella.
„Wenn Husten den Alltag beeinträchtigt, ist eine wirksame und rechtzeitige Behandlung unerlässlich. Diese Studie liefert wertvolle Erkenntnisse aus der Praxis, dass Mucosolvan und Bisolvon über die Linderung der körperlichen Symptome hinausgehen; durch die schnell wirkende Linderung bereits ab der ersten Dosis helfen sie den Betroffenen, die durch den Husten verursachten Beeinträchtigungen zu überwinden und schneller wieder in ihren Alltag zurückzukehren."
Informationen zur Studie
Die RWE-Hustenstudie war eine prospektive Beobachtungsstudie, die in Italien mit erwachsenen Konsumenten durchgeführt wurde, die Mucosolvan (Ambroxol) oder Bisolvon (Bromhexine) gegen akuten Husten mit Schleimbildung gekauft hatten. Die Studie bewertete die tägliche Wirksamkeit und die Auswirkungen auf die Lebensqualität über einen Zeitraum von sieben Tagen mithilfe validierter Instrumente, darunter das „Cough Severity Diary" (CSD) und der „Leicester Cough Questionnaire" (LCQ).
Weitere Informationen und die vollständigen Ergebnisse finden Sie auf Seite 79 hier.
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1. In Deutschland treffen 58 % der Verbraucher ihre Entscheidungen zur Behandlung von Husten und Erkältungen direkt im Geschäft.
2. Nach der ersten Einnahme stimmten 53 % (41 %) der Bromhexin (Ambroxol)-Anwender zu bzw. stimmten voll und ganz zu, dass sie sich sofort erleichtert fühlten, und 57 % bzw. 44 % berichteten von einer Linderung des Hustenreizes.
Quelle: I&P Tracker 2025, Dive SO Units WWP MAT Dec'25, "Understand the Shopper Journey on the C&C Category to Drive an Omnichannel Strategy", Deutschland, Mai 2023.
Kontakt: dyan.berry@omc.com
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Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.