MICROIP stellt auf der COMPUTEX 2026 seine „AI Vehicle System Business Group" sowie Innovationen im Bereich Edge-KI vor

01.06.2026

TAIPEI, 1. Juni 2026 /PRNewswire/ -- MICROIP (TPEx: 7796), ein auf KI-Software und ASIC-Entwicklungsdienstleistungen spezialisiertes Unternehmen, wird auf der COMPUTEX 2026 (Stand A1215a, TWTC Halle 1, 2.–5. Juni) seine „AI Vehicle System Business Group" vorstellen. In Anlehnung an das Motto „AI Together" konzentriert sich die Präsentation auf Edge-KI, intelligente Mobilität und plattformübergreifende Anwendungen.

MICROIP will exhibit grandly at COMPUTEX 2026 in Taipei World Trade Center Hall 1 (Booth A1215a), debuting the "AI Vehicle System Business Group" and the AIVO and XEdgAI dual software platforms for the first time.

Unter Betonung des Konzepts „Software als treibende Kraft hinter der Hardware" wies der Chairman Dr. James Yang darauf hin, dass Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung den Markt für Edge-KI anführen werden. Er betonte, dass die zentrale Herausforderung bei der Implementierung künstlicher Intelligenz in der „Prozessfragmentierung" zwischen Softwareentwicklungsabläufen und der zugrunde liegenden heterogenen Hardware liege, weshalb eine tiefgreifende Integration der Schlüssel zu einem erheblichen kommerziellen Nutzen sei.

Intelligente Fahrzeugsicherheit und duale KI-Plattformen

Die neue Geschäftsgruppe „AI Vehicle System Business Group" wird ihre Flaggschiff-Produkte im Bereich Automobilhardware mit automatischer Kalibrierung vorstellen. Das System bietet einen „dreifachen Sicherheitsschutz", der neben einer 360-Grad-Mehrkanal-KI-Erkennung auch die Erkennung von Ampeln vor dem Fahrzeug, eine Warnung vor toten Winkeln hinter dem Fahrzeug sowie die Erkennung von Fahrermüdigkeit im Fahrzeuginnenraum umfasst. Diese Lösungen sind ideal für ein intelligentes Flottenmanagement und die Überwachung der Sicherheit in Unternehmen.

MICROIP wird auch seine beiden KI-Softwareplattformen vorstellen. AIVO, eine No-Code-Vision-Plattform mit Drag-and-Drop-Funktion, wird praktische Anwendungsbeispiele für die Überwachung des öffentlichen Nahverkehrs, intelligente Drohnen und die Überprüfung von Standardarbeitsanweisungen in Fabriken vorstellen. Um Hardware-Einschränkungen zu beseitigen, ermöglicht die XEdgAI-Plattform eine nahtlose Bereitstellung auf gängigen Chips wie NVIDIA Jetson, Intel Core Ultra und Axelera AI Metis, wodurch das Risiko einer Herstellerabhängigkeit verringert wird.

ASIC-Design und Ökosystempartnerschaften

Im Bereich des Chip-Designs integriert die „CATS Customized ASIC Technology and Solutions"-Lösung von MICROIP fortschrittliche KI-EDA-Tools, um Forschungs- und Entwicklungsteams dabei zu unterstützen, die Markteinführungszeit für Chips um 6 bis 9 Monate zu verkürzen. Auf der Veranstaltung bietet MICROIP einen „kostenlosen technischen Beratungsservice für ASIC-Design" an, der eine exklusive PPA-Optimierungsanalyse zur Bewertung von Integrationsmöglichkeiten umfasst.

Um die Edge-KI-Branche vom Chip bis zum Einsatz vor Ort voranzubringen, baut MICROIP sein globales Ökosystem aus. MICROIP hat sich mit dem führenden Industrie-PC-Hersteller AAEON zusammengetan, um die Echtzeitüberwachung von Fertigungslinien unter Verwendung des Rack-Gehäuses RT-621R zu demonstrieren. Darüber hinaus ist MICROIP eine Partnerschaft mit BrainChip, einem Pionier im Bereich neuromorpher KI-Chips, eingegangen, um energiesparende KI-Modelle und taktische Edge-Radar-Klassifizierungstechnologie zu entwickeln.

Informationen zu MICROIP

MICROIP ist ein in Taiwan ansässiger Marktführer in den Bereichen ASIC-Design-Dienstleistungen, KI-Software und IP-Lizenzierung. Mit seinen Plattformen CATS (Custom ASIC Technology & Solutions) und CAPS (Cross-platform AI Processing Service) beschleunigt das Unternehmen den Einsatz von KI in der Praxis und verkürzt die Entwicklungszyklen. Besuchen Sie www.micro-ip.com.

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2990862/COMPUTEX_2026.jpg 

 

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.