LEATHERHEAD, England, 26. Mai 2026 /PRNewswire/ -- MatOrtho freut sich bekannt zu geben, dass ReCerf® vom Orthopaedic Data Evaluation Panel (ODEP) mit 5A* bewertet wurde, was die höchste verfügbare Bewertung bei der Fünf-Jahres-Benchmark für orthopädische Implantate darstellt.

ODEP ist ein unabhängiges, im Vereinigten Königreich angesiedeltes Benchmarking-System, mit dem die klinische Evidenz für orthopädische Implantate, einschließlich Überlebensdauer und Leistung im Zeitverlauf, bewertet wird. Das ReCerf 5A*-Rating wird durch klinische Daten aus mehreren internationalen Zentren und ausgewählten globalen Märkten gestützt und spiegelt die wachsende weltweite klinische Erfahrung mit dem System wider.
Die Bewertung schafft zusätzliches Vertrauen in die wachsende Evidenzbasis, die das ReCerf Ceramic Hip Resurfacing System unterstützt, und markiert einen wichtigen Meilenstein in der weiteren Entwicklung des modernen Hüft-Oberflächenersatzes. „Das Erreichen eines 5A* ODEP-Ratings spiegelt sowohl die Qualität der klinischen Evidenz für ReCerf als auch den kooperativen Ansatz wider, der mit erfahrenen Chirurgen für Hüftoberflächenersatz international verfolgt wird", sagte Dr. Laura Richards, Clinical Research Manager bei MatOrtho. „Da das Interesse an knochenerhaltenden Hüftprothesen in ausgewählten Märkten wieder zunimmt, sind wir der Meinung, dass evidenzbasierte Innovationen und eine verantwortungsvolle Ausbildung der Chirurgen weiterhin von entscheidender Bedeutung sind, um erfolgreiche Patientenergebnisse zu unterstützen."
ReCerf wurde in Zusammenarbeit mit spezialisierten Hüftchirurgen entwickelt und wird durch eine strukturierte Ausbildung der Chirurgen, eine sorgfältige Patientenauswahl und eine laufende klinische Bewertung unterstützt. Das System wurde entwickelt, um die verantwortungsbewusste Einführung von Keramik-Keramik-Hüftprothesen zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf den Patientenergebnissen und der langfristigen klinischen Leistung liegt.
Dieser Erfolg spiegelt die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen MatOrtho und der breiteren orthopädischen Gemeinschaft wider, zu der Chirurgen, klinische Teams und Forschungspartner gehören, die zur weltweiten Weiterentwicklung des Hüft-Oberflächenersatzes beitragen.
Die neuesten ODEP-Bewertungen finden Sie unter www.odep.org.uk
Weitere Informationen über ReCerf® finden Sie unter www.recerf.com
Über MatOrtho
MatOrtho ist ein im Vereinigten Königreich ansässiges Unternehmen für orthopädische Geräte, das sich auf Technologien für das Hüft-Resurfacing und den Knieersatz spezialisiert hat.
Medienkontakt:
Michael Watson PhD MCIM
Leiter der Abteilung Marketing & Produktmanagement
MatOrtho
Tel: 01372 224200
E-Mail: ReCerf@MatOrtho.com
Website: www.matortho.com/recerf
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.