Entschädigungsfonds für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eingerichtet

13.05.2026

WASHINGTON, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die RCB Fund Services LLC („RCB"), die im Auftrag des US-Justizministeriums („DOJ") als Anspruchsverwalter für den AirBit Victim Fund (den „AVF") fungiert, gab heute bekannt, dass das Verfahren zur Einreichung von Anträgen für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eröffnet wurde.

Der AVF wurde vom DOJ eingerichtet, um Personen zu entschädigen, die infolge eines betrügerischen Vorhabens im Rahmen des AirBit Clubs finanzielle Verluste erlitten haben. Der AVF soll Opfern eine Entschädigung gewähren, die aufgrund falscher Angaben zum Kauf von AirBit-Club-Mitgliedschaften verleitet wurden, darunter Versprechen garantierter täglicher Renditen, die angeblich durch Mining und Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden. Weitere Informationen zum Entschädigungsverfahren im Rahmen des AVF finden Sie in der Pressemitteilung des Justizministeriums.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Um Anspruch auf Entschädigung durch den AVF zu haben, muss eine Person als „Opfer" des AirBit-Betrugs gelten. Als Opfer gilt eine Person, die infolge des Betrugs einen direkten finanziellen Schaden erlitten hat. Personen, die keinen tatsächlichen finanziellen Verlust erlitten haben, wie beispielsweise diejenigen, die lediglich Gelder im Auftrag anderer überwiesen haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

Wie werden die Verluste berechnet?

Die anrechnungsfähigen Verluste werden nach der „Cash-in, Cash-out"-Methode berechnet. Nach diesem Ansatz muss der Antragsteller den Gesamtbetrag an Bargeld und/oder virtueller Währung nachweisen, der für den Erwerb von AirBit-Club-Mitgliedschaften aufgewendet wurde („Cash-in"). Dieser Betrag wird dann um alle Gelder oder virtuelle Währung gekürzt, die aus dem AirBit Club abgehoben wurden („Cash-out"). Etwaige fiktive oder papierhafte Gewinne, die den Teilnehmern gemeldet wurden, werden bei der Ermittlung der anrechenbaren Verluste nicht berücksichtigt.

Antragsverfahren:

Um teilnehmen zu können, müssen Sie bis zum Ablauf der Antragsfrist ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.

Am einfachsten ist es, die Anmeldung online vorzunehmen: www.airbitvictimfund.com

Alternativ können Antragsteller:

  • ein Antragsformular von der Website herunterladen und ausdrucken und es an die unten angegebene Adresse senden;
  • ein Formular unter der gebührenfreien Rufnummer (800) 765-7251 anfordern; oder
  • ein Formular per E-Mail anfordern unter info@airbitvictimfund.com an.

Einreichungsfrist für Anträge

Alle Anträge müssen online eingereicht werden oder spätestens am 31. Juli 2026 um Mitternacht abgestempelt sein.

Jetzt anmelden

AirBit Victim Fund

PO Box 6090

Syracuse, NY 13217-6090

Gebührenfrei: (800) 765-7251

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Hormus-Blockade vor möglichem Ende – Branche bleibt dennoch skeptisch

15.06.2026

Die Einigung zwischen den USA und dem Iran auf ein Rahmenabkommen zur Beendigung des Iran-Kriegs sorgt in der Handelsschifffahrt für vorsichtige Erleichterung. Besonders im Fokus steht die Straße von Hormus, eine der wichtigsten Seepassagen für den weltweiten Öl- und Flüssiggas-Handel. Seit Beginn des Konflikts Ende Februar ist die Meerenge weitgehend blockiert, zahlreiche Handelsschiffe sitzen im Persischen Golf fest. Nun soll die Passage nach der geplanten Unterzeichnung des Abkommens wieder geöffnet werden.

US-Präsident Donald Trump kündigte an, dass die Straße von Hormus nach dem Abschluss der Vereinbarung wieder für den Verkehr freigegeben werden solle. Die Unterzeichnung ist für Freitag in Genf vorgesehen. Für die deutsche Handelsschifffahrt wäre dies ein entscheidender Schritt zur Normalisierung. „Die Signale aus den Gesprächen zwischen den USA und dem Iran machen auch der Schifffahrt Hoffnung“, sagte Martin Kröger, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Reeder (VDR). Zugleich mahnte er, es müsse sich erst zeigen, ob die Passage dauerhaft sicher befahrbar sein werde. Man sei „vorsichtig optimistisch“.

Die Branche hat allen Grund, auf rasche Entspannung zu hoffen. Nach Angaben des VDR sitzen aktuell noch 46 Schiffe deutscher Reedereien mit rund 1.000 Seeleuten im Persischen Golf fest. Die Blockade der Meerenge trifft nicht nur die Reedereien, sondern bremst den globalen Energiehandel. Die UN-Sonderorganisation für Seeschifffahrt (IMO) begrüßte die Einigung ausdrücklich. Seit Ausbruch des Konflikts wurden der IMO zufolge 46 Angriffe auf Handelsschiffe in der Region bestätigt, bei denen 14 Seeleute ums Leben kamen.

Trotz der diplomatischen Fortschritte sehen Branchenverbände die Lage in der Region weiter kritisch. Der internationale Schifffahrtsverband Bimco bewertet die Sicherheitslage in der Straße von Hormus auch nach Bekanntwerden des Rahmenabkommens als instabil. Eine Durchfahrt bleibe sehr riskant, heißt es aus dem Verband. Für Reeder und Charterer stellt sich damit die Frage, wie schnell und in welchem Umfang sie ihre Routen wieder über die Meerenge führen können – oder ob Ausweichrouten zumindest mittelfristig bestehen bleiben müssen.

Für den Moment überwiegt in der Schifffahrt die Hoffnung, dass die geplante Vereinbarung in Genf die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entspannung an einem der neuralgischsten Punkte des globalen Seehandels schafft. Ob und wie schnell sich die Zahl der festliegenden Schiffe reduziert und sich die Risikoeinschätzungen der Versicherer und Verbände anpassen, dürfte entscheidend dafür sein, wann sich der Verkehr durch die Straße von Hormus wieder weitgehend normalisiert.