BERLIN, 29. Juli 2026 /PRNewswire/ -- ENGWE hat heute offiziell die Markteinführung des E26 3.0 Pro bekannt gegeben – das Flaggschiff der Modellpalette für 2026 und die neueste Weiterentwicklung der „E"-Serie der Marke. Das E26 3.0 Pro wurde auf Basis des Konzepts „Smartest Mid-Drive eSUV" entwickelt und vereint den Komfort und die Praktikabilität eines Trekking-E-Bikes mit der Geländegängigkeit eines All-Terrain-Bikes. Es bietet ein intelligentes Fahrerlebnis für das Pendeln in der Stadt, Touren auf dem Land, Erkundungstouren auf Schotterwegen und Wochenendabenteuer.
Ab dem 29. Juli ist das E26 3.0 Pro zum Einführungspreis von 1.899 € (UVP 2.099 €) erhältlich. Kunden können vom 29. Juli bis zum 12. August Einführungsvorteile im Wert von 418 € genießen, darunter einen Sofortrabatt von 200 € sowie kostenloses Zubehör im Wert von 218 €.
Aufbauend auf dem Erfolg des ursprünglichen E26 markiert das neue Modell den nächsten Schritt von ENGWE in der aufstrebenden eSUV-Kategorie. So wie SUVs zur ersten Wahl für Fahrer geworden sind, die mehr Komfort, Vielseitigkeit und Sicherheit suchen, vereinen eSUV-E-Bikes den Komfort von Trekkingrädern mit der Leistungsfähigkeit von ATBs. Während Premium-Modelle von Marken wie Haibike in der Regel über 3.000 € kosten, macht das ENGWE E26 3.0 Pro die gleiche All-Road-Philosophie dank erstklassiger Leistung, intelligenter Technologie und einem außergewöhnlichen Preis-Leistungs-Verhältnis für noch mehr Fahrer zugänglich.
Die wichtigsten Merkmale des ENGWE E26 3.0 Pro:
„Das E26 3.0 Pro spiegelt die Vision von ENGWE wider, mehr Menschen den Zugang zu erstklassigem All-Road-Fahrvergnügen zu ermöglichen", so das ENGWE-Team. „Da die Nachfrage nach vielseitigen E-Bikes wächst, die sich nahtlos sowohl für den Weg zur Arbeit als auch für Ausflüge in die Natur eignen, vereint das E26 3.0 Pro intelligente Technologie, erstklassigen Komfort und überzeugende Leistung in einer umfassenden Fahrlösung."
Das ENGWE E26 3.0 Pro ist ab dem 29. Juli über die offizielle Website von ENGWE erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter www.engwe.com.
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.