NORWALK, Connecticut, 14. Juni 2026 /PRNewswire/ -- (NYSE: BMNR) Bitmine Immersion Technologies, Inc. („Bitmine" oder das „Unternehmen") gab heute bekannt, dass sein Vorstand die erste Bardividende auf die 9,50 %-igen unbefristeten Vorzugsaktien der Serie A des Unternehmens (CUSIP: 09175D 200) (die „-Vorzugsaktien der Serie A") beschlossen hat.
Die Erstdividende, die sich aus den seit dem Erstausgabedatum am 10. Juni 2026 angefallenen regulären Dividenden zusammensetzt, wird gemäß den Bestimmungen der Emissionsbedingungen für die Vorzugsaktien der Serie A in bar ausgezahlt. Die erste Dividende in Höhe von 0,316667 USD pro Aktie wird am 22. Juni 2026 an die zum Geschäftsschluss am 12. Juni 2026 eingetragenen Inhaber der Vorzugsaktien der Serie A ausgezahlt.
Das Unternehmen gab ferner bekannt, dass der Vorstand zudem die zweite wöchentliche Bardividende in Höhe von 0,105556 USD pro Aktie auf die Vorzugsaktien der Serie A beschlossen hat, die am 26. Juni 2026 an die zum Geschäftsschluss am 16. Juni 2026 eingetragenen Inhaber der Vorzugsaktien der Serie A ausgezahlt wird.
Das Unternehmen gab außerdem bekannt, dass die Notierung der Vorzugsaktien der Serie A an der New York Stock Exchange genehmigt wurde und der Handel am Dienstag, dem 16. Juni 2026, unter dem Tickersymbol „BMNP" beginnen wird. Die Equiniti Trust Company, LLC fungiert als Transferstelle, Registerführer und Zahlstelle für die Vorzugsaktien der Serie A.
Informationen zu Bitmine
Bitmine (NYSE: BMNR) ist ein Bitcoin-Miner mit Aktivitäten in den USA. Das Unternehmen setzt sein überschüssiges Kapital ein, um das weltweit führende Ethereum-Treasury-Unternehmen zu werden und eine innovative Strategie für digitale Vermögenswerte für institutionelle Investoren und öffentliche Marktteilnehmer umzusetzen. Geleitet von seiner Philosophie der „Alchemy of 5 %" setzt das Unternehmen auf ETH als primären Treasury-Reservewert und nutzt dabei native Aktivitäten auf Protokollebene, darunter Staking und dezentrale Finanzmechanismen. Das Unternehmen führte im Jahr 2026 MAVAN (Made-in America VAlidator Network) ein, eine spezielle Staking-Infrastruktur für Bitmine-Vermögenswerte.
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Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die „zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 sind. Die Aussagen in dieser Pressemitteilung, die nicht rein historischer Natur sind, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an Begriffen wie „erwartet", „prognostiziert", „prognostiziert", „beabsichtigt", „glaubt", „geht davon aus", „schätzt" und ähnlichen Formulierungen zu erkennen. Dieses Dokument enthält insbesondere zukunftsgerichtete Aussagen hinsichtlich der Dividendenzahlungen des Unternehmens auf die Vorzugsaktien der Serie A, der Notierung und der Aufnahme des Handels mit den Vorzugsaktien der Serie A an der New York Stock Exchange sowie der Strategie des Unternehmens zum Aufbau digitaler Vermögenswerte und seiner Staking-Aktivitäten. Bei der Bewertung dieser zukunftsgerichteten Aussagen sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen, darunter: die Fähigkeit von Bitmine, sein laufendes Geschäft, die Treasury-Aktivitäten im Zusammenhang mit Ethereum sowie geplante zukünftige Geschäftsvorhaben zu finanzieren; Marktbedingungen, die den Handelspreis der Stammaktien und der Vorzugsaktien der Serie A des Unternehmens beeinflussen; regulatorische Entwicklungen im Bereich digitaler Vermögenswerte, einschließlich der endgültigen Verabschiedung und Umsetzung anhängiger Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen der SEC; die Volatilität und Unvorhersehbarkeit der Preise digitaler Vermögenswerte; die Leistung, Zuverlässigkeit und Sicherheit der Staking-Aktivitäten des Unternehmens; sowie der zukünftige Wert von Bitcoin und Ethereum. Die tatsächlichen künftigen Entwicklungen und Ergebnisse können wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten Ergebnissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen zahlreichen Bedingungen, von denen viele außerhalb der Kontrolle von Bitmine liegen, einschließlich derjenigen, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des Formulars 10-K von Bitmine aufgeführt sind, das am 21. November 2025 bei der SEC eingereicht wurde, sowie allen anderen bei der SEC eingereichten Unterlagen, die von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden. Kopien der von Bitmine bei der SEC eingereichten Unterlagen sind auf der Website der SEC, www.sec.gov, verfügbar. Bitmine übernimmt keine Verpflichtung, diese Aussagen bei Überarbeitungen oder Änderungen nach dem Datum dieser Mitteilung zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Wenige Stunden vor dem offiziellen Start der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 geraten die Vereinigten Staaten als Gastgeberland wegen ihrer Migrations- und Einreisepolitik unter wachsenden internationalen Druck. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, rief Washington dazu auf, die Umsetzung seiner migrationspolitischen Vorgaben „in der Tiefe“ zu überprüfen. Anlass sind eine Reihe von Zwischenfällen rund um die Anreise von Spielern und Delegationen, die die Debatte über die Vereinbarkeit der US-Praxis mit internationalen Menschenrechtsstandards neu entfacht haben.
Besonders kritisiert werden administrative Hürden und Pannen bei der Einreise, von denen laut Türk auch offizielle Delegationen betroffen waren. In diesem Zusammenhang werden unter anderem Probleme beim Zugang zu Visa und Kontrollen bei der Ankunft genannt; ein Fokus liegt auf den Schwierigkeiten, mit denen Vertreter des Iran konfrontiert gewesen sein sollen. Für den Menschenrechtschef der Vereinten Nationen steht dabei weniger die grundsätzliche Souveränität der USA in Migrationsfragen im Zentrum, als vielmehr die Art und Weise, wie diese Politik angewendet wird und welche Folgen sie für die „Menschenrechte und die menschliche Würde“ hat.
Türk appellierte in einer Pressekonferenz in Genf an die US-Regierung, gerade mit Blick auf die Weltmeisterschaft die bestehenden Verfahren zu überdenken. Die aktuell vorherrschenden Politiken müssten so angepasst werden, dass sie den Anforderungen eines globalen Sportereignisses besser gerecht werden, sagte er sinngemäß. Die Erwartung der UN-Seite: Ein Regime, das einerseits die Sicherheitsinteressen des Gastgeberlandes wahrt, andererseits aber die Bewegungsfreiheit von Spielern, Funktionären und Fans nicht unnötig einschränkt oder zu demütigenden Situationen führt.
Der Weltverband FIFA versucht derweil, Distanz zur Auseinandersetzung zu halten und verweist auf die Zuständigkeit des Gastgeberstaates. Man greife nicht in Einwanderungsverfahren oder Visa-Entscheidungen des Austragungslandes ein, betont die Organisation. Dennoch wächst die Sorge, dass ungeklärte Fragen im Grenz- und Visaregime weitere Reibungsverluste produzieren und damit den Ablauf des Turniers stören könnten. Sollten die kritisierten Punkte nicht rasch adressiert werden, drohen die organisatorischen Probleme, die Erzählung der WM schon vor dem ersten Anpfiff zu überlagern.