Strategische Partnerschaft stärkt Berlin als Europas Zentrum der digitalen und translationalen Kardiologie
BERLIN, 19. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Das Medizintechnikunternehmen BIOTRONIK, die Charité – Universitätsmedizin Berlin und die Stiftung Deutsches Herzzentrum gehen eine Forschungs- und Innovationspartnerschaft ein. Der Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung der digitalen und translationalen Kardiologie. Die Zusammenarbeit vereint die klinische Herz-Kreislauf-Expertise des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC) mit den Stärken von BIOTRONIK in den Bereichen aktive Herzimplantate, künstliche Intelligenz und vernetzte Gesundheitstechnologien.

Die Partnerschaft baut auf bestehenden, unter anderem öffentlich geförderten Projekten im Bereich der kardiovaskulären Gesundheitsversorgung auf. Das Spektrum der neuen Initiative reicht von der frühen Ideenfindung über die gemeinsame Entwicklung bis hin zur Auftragsforschung. Erste Projekte konzentrieren sich auf die Entwicklung KI-gestützter Tools und fortschrittlicher Simulationsumgebungen, um implantatbasierte Therapien zu verbessern.
Digitale kardiovaskuläre Versorgung
„Die Zukunft der kardiovaskulären Versorgung ist digital, vernetzt und prädiktiv", sagt Dr. Volker Lang, Senior Vice President Research & Development bei BIOTRONIK. „Durch die Integration fortschrittlicher KI, Telemonitoring und implantierbarer Technologien in die klinische Forschung verändern wir die Herzversorgung und ermöglichen weltweit bessere Behandlungsergebnisse für Patientinnen und Patienten."
„Diese strategische Partnerschaft zeigt, wie universitäre Medizin und privatwirtschaftliche Forschung gemeinsam die Weichen für eine datengetriebene Kardiologie stellen. Besonders wichtig ist uns, dass im Rahmen der Kooperation nicht nur Innovationen vorangetrieben, sondern auch die nächste Generation von Herzspezialistinnen und -spezialisten für die Herausforderungen der digitalen Medizin ausgebildet wird", betont Prof. Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité.
Prof. Gerhard Hindricks, kommissarischer Direktor der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin am DHZC sowie leitender Projektmanager, ergänzt: „Neue Technologien verändern die Behandlung von Herzrhythmusstörungen und Herzinsuffizienz rasant. Am DHZC treiben wir Innovationen in allen wichtigen Teilgebieten der Herz-Kreislauf-Medizin voran. Diese Partnerschaft mit BIOTRONIK ermöglicht es uns, den Weg vom Labor zum Krankenbett zu beschleunigen und wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die klinische Praxis zu überführen, zum Wohle der Patientinnen und Patienten."
Stiftungsprofessur für digitale und translationale Kardiologie
Über den Rahmen der Kooperation hinaus engagieren sich BIOTRONIK und die Stiftung Deutsches Herzzentrum gemeinsam für die Einrichtung und Förderung einer Stiftungsprofessur für Digitale und Translationale Kardiologie an der Charité.
„Mit der Gewinnung international erfahrener Forscherinnen und Forscher aus dem Bereich der digitalen Kardiologie und verwandten Fachgebieten zielt die Initiative darauf ab, Innovationen zu beschleunigen und die Zukunft der kardiovaskulären Versorgung weltweit mitzugestalten", sagt Andreas Portmann, Geschäftsführer der Stiftung. „Durch die Verbindung von klinischer Exzellenz und technologischer Innovation stärkt die Partnerschaft Berlins Position als führender Standort für kardiovaskuläre Forschung und als wichtiger Motor für Europas Führungsrolle in der Medizintechnik."
Über BIOTRONIK - https://www.biotronik.com/en-int
Über die Charité – Universitätsmedizin Berlin - https://www.charite.de/en/
Über die Stiftung Deutsches Herzzentrum - https://stiftung-deutsches-herzzentrum.org
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.