AIKO sichert sich die französische 5,5%-Mehrwertsteuerberechtigung unter dem strengen PPE2 V2 Carbon Standard

08.05.2026

Französische PV-Anlagen für Privathaushalte mit einer Leistung von bis zu 9 kWp können nun den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % in Anspruch nehmen, , allerdings nur mit Modulen, die die anspruchsvolle PPE2 V2 Zertifizierung erfüllen. AIKO ist einer der wenigen Hersteller, denen dies gelingt.

DÜSSELDORF, Deutschland, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- AIKO hat bestätigt, dass seine Photovoltaik-Module gemäß der neu in Kraft getretenen PPE2 V2-Zertifizierung für den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % in Frankreich in Frage kommen. Dies macht AIKO zu einem wichtigen Wegbereiter für französische Wohnanlagen, die den Vorzugssteuersatz in Anspruch nehmen wollen.

Nach französischem Recht wird auf PV-Anlagen für Privathaushalte standardmäßig eine Mehrwertsteuer von 20 % erhoben. Der ermäßigte Satz von 5,5 % gilt nur für Anlagen bis zu 9 kWp , die alle PPE2 V2-Kriterien erfüllen. Für Anlagen über 9 kWp gelten weiterhin 20 % Mehrwertsteuer. Die Module AlKO-A-MCE60Db und AIKO-A-MCE54Db sind jetzt im offiziellen Certisolis-Register der Produkte aufgeführt, die für die französische Mehrwertsteuerermäßigung von 5,5 % in Frage kommen.

Was ist PPE2 V2?

Die Zertifizierung PPE2 V2 (Product Environmental Footprint 2, Version 2) ist eine anspruchsvolle französische Umweltnorm, die im September 2025 eingeführt wurde. Um in den Genuss der 5,5%igen Mehrwertsteuer zu kommen, muss ein PV-Modul gleichzeitig die Anforderungen erfüllen:

  • Kohlenstoff-Fußabdruck: Maximal 530 kg CO₂-Äquivalent pro kWc, berechnet nach der PPE2 V2-Methode - die am schwierigsten zu erreichende Anforderung
  • Materielle Grenzen: Silber < 14 mg/W, Blei < 0,1 %, Cadmium < 0,01 %
  • Vollständige Rückverfolgbarkeit: Produktionsstandort, Siliziumherkunft und Herstellungskette dokumentiert und auditierbar, mit einem 12-monatigen Zertifikat

Der Kohlenstoffgrenzwert von 530 kg CO₂eq/kWc ist außerordentlich schwer zu erreichen. Er zwingt die Hersteller, ihre gesamte Lieferkette zu dekarbonisieren, vom Polysilizium bis zum fertigen Modul. Nur sehr wenige Module auf dem Markt erreichen dies derzeit.

AIKO ist es gelungen, alle PPE2 V2-Kriterien zu erfüllen und gleichzeitig Module zu liefern, die ihren branchenführenden Wirkungsgrad von 24,4–24,5 % (Maximierung des Ertrags auf Dächern mit begrenztem Platzangebot) und ein ästhetisches, komplett schwarzes Design beibehalten. Diese Kombination ermöglicht französischen Hausbesitzern eine kürzere Amortisationszeit und eine höhere Investitionsrendite.

Ein klarer Marktvorteil

Die PPE2 V2-Zertifizierung setzt eine hohe Messlatte, die nur wenige Hersteller erreicht haben. Der Erfolg von AIKO beweist sein Engagement für eine nachhaltige, kohlenstoffarme Produktion. Für den französischen Wohnungsmarkt bedeutet dies, dass hochwertige, hocheffiziente Solaranlagen nun zu deutlich niedrigeren Kosten erhältlich sind - ohne Kompromisse bei der Leistung.

Informationen zu AIKO

AIKO ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Solartechnologie, das sich auf die Forschung, Entwicklung und Herstellung von Produkten zur Solarstromerzeugung spezialisiert hat. AIKO bietet seinen Kunden Solarzellen, ABC-Module (All Back Contact) und szenariobasierte Komplettlösungen an. Geleitet von der Mission „Empowering transformation towards a carbon-free era" (Den Wandel hin zu einer CO₂-freien Ära vorantreiben) setzt AIKO weiterhin auf extreme Innovation und Spitzentechnologie.

Weitere Informationen finden Sie unter https://aikosolar.com.

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.