
Hessen erhöht im Ringen um ein strafrechtliches Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels den Druck auf den Bund. Justizminister Christian Heinz (CDU) präsentierte in Berlin ein von dem Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg erstelltes Gutachten, das den hessischen Gesetzentwurf für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Das Existenzrecht Israels solle ausdrücklich über den Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch geschützt werden. Wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, könnte dem Entwurf zufolge mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft belegt werden, sofern die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.
Die hessische Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit einer aus ihrer Sicht bestehenden Lücke im Strafrecht und verweist auf eine deutlich angestiegene Zahl antisemitischer Straftaten seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) stellte den Zusammenhang zwischen israelfeindlichen Parolen und der Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland heraus. Nach Darstellung von Heinz sehen Gerichte bislang etwa Darstellungen eines Davidsterns in einer Mülltonne oder Landkarten, in denen Israel ausgestrichen ist, als zulässig an. Auch Slogans wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ könnten nach hessischer Lesart künftig strafbar sein, wenn sie die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt fördern.
Politisch hat Hessen im Bundesrat bereits Rückenwind erhalten: 14 der 16 Länder stimmten Anfang Juli für die Initiative. Der Bundesrat fordert, die Leugnung des Existenzrechts Israels in den Tatbestand der Volksverhetzung zu integrieren. Bundesregierung und Bundestag müssen nun entscheiden, ob sie den Vorstoß aufgreifen und das Strafgesetzbuch entsprechend erweitern. In der Bundesregierung gibt es allerdings weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken. Sie verweist auf das „erhebliche verfassungsrechtliche Risiko“, das mit einer spezifischen Strafnorm verbunden sei, die gezielt bestimmte Meinungen – etwa die Absage an den Staat Israel – erfasse.
Verfassungsrechtlich steht der Entwurf im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit und Schutz vor Volksverhetzung. Das Grundgesetz erlaubt Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur durch sogenannte allgemeine Gesetze, die nicht auf bestimmte Überzeugungen zielen dürfen. Während der Gutachter Augsberg die hessische Initiative innerhalb dieses Rahmens für vertretbar hält, bleibt die Diskussion in der Fachwelt und der Politik offen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident Josef Schuster sich zurückhaltend äußerte, wiegt Chancen und Risiken eines solchen Sondertatbestands ab. Ob der Bundestag den Vorstoß übernimmt und wie eine mögliche Neuregelung konkret ausgestaltet würde, ist damit eine der nächsten innenpolitisch und grundrechtlich heiklen Entscheidungen in Berlin.
Sandro Brotz kehrt dem Schweizer Radio und Fernsehen den Rücken und wechselt Anfang 2027 zur Boulevardzeitung «Blick». Der 56-jährige Journalist, derzeit Moderator und stellvertretender Leiter der Polit-Talksendung «Arena», wird SRF Ende Januar 2027 verlassen. Bis voraussichtlich Mitte Januar führt er weiterhin durch die «Arena». Beim zum Ringier-Konzern gehörenden «Blick» soll Brotz einen neuen Video-Podcast aufbauen und moderieren, der mehrmals pro Woche Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufgreift.
Der Schritt markiert das Ende einer knapp 15-jährigen SRF-Ära für Brotz. Seit seinem Wechsel nach Leutschenbach im Juni 2012 prägte er zunächst als Moderator der investigativen Sendung «Rundschau» das Programm, später zusätzlich als Gastgeber des «Rundschau Talk». 2019 übernahm er schliesslich die «Arena» von Jonas Projer. Als Grund für den Wechsel nennt Brotz die Möglichkeit, bei «Blick» ein neues Format mitzuentwickeln und damit über die Rolle des klassischen Moderators hinauszugehen. Ganz neu ist das Ringier-Umfeld für ihn nicht: Vor seiner SRF-Zeit war er bereits unter anderem stellvertretender Chefredaktor des «SonntagsBlick».
Der Abgang von Brotz wirft bei SRF unmittelbar die Nachfolgefrage auf. Als Topfavorit galt zuletzt sein Kollege Mario Grossniklaus, der seit 2024 einmal im Monat die «Arena» moderiert und damit Brotz entlastet. Der 49-Jährige hat dieser Spekulation nun jedoch eine klare Absage erteilt. Auf Linkedin schrieb Grossniklaus, er werde sich nicht auf die Nachfolge seines «geschätzten Kollegen» bewerben. Stattdessen wolle er sich auf seine Aufgaben in der Wahlleitung von SRG und SRF konzentrieren – eine Funktion, die er als «grösste und spannendste Aufgabe» seiner bisherigen Karriere bezeichnet.
Mit der Absage von Grossniklaus bleibt offen, wer Brotz ab etwa Mitte Januar beerben wird. SRF verweist darauf, man wolle sich vorerst auf eine geordnete Übergabe der «Arena» konzentrieren. Der Wechsel von Brotz reiht sich ein in eine Serie prominenter Abgänge von SRF in Richtung Dufourstrasse: Bereits zuvor hatten unter anderem Reto Scherrer, Steffi Buchli, Christine Maier, Hannes Britschgi und der frühere «Arena»-Moderator Jonas Projer den Schritt zum Ringier-Konzern gewagt. Die Motive reichen von besseren Angeboten bis hin zum Wunsch, den eigenen Namen in neuen Rollen und Formaten zu positionieren – mit sehr unterschiedlichem Ausgang.