
Das Stimmvolk des Kantons St. Gallen hat am Sonntag den Weg für das umstrittene Wirtschaftsentwicklungsprojekt Wil West freigemacht. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 54,7 Prozent stimmte die Bevölkerung für den Verkauf des 125.000 Quadratmeter großen Grundstücks an den Kanton Thurgau. Die Stimmbeteiligung lag bei 50,1 Prozent, wie aus den offiziellen Ergebnissen hervorgeht. Damit kann das als Leuchtturmprojekt angepriesene Wirtschaftsgebiet nach einem ersten gescheiterten Anlauf 2022 nun doch realisiert werden.
Der Nettoerlös aus dem Landverkauf beläuft sich auf 10,4 Millionen Franken. Der Verkaufspreis von 20,3 Millionen Franken basiert auf zwei unabhängigen Gutachten, wovon 7,5 Millionen Franken für die Kompensation von 18 Hektaren Fruchtfolgeflächen und eine Mehrwertabgabe von 2,4 Millionen Franken abgezogen werden. Der Thurgauer Grosse Rat hatte den Kauf des Landes bereits im vergangenen Sommer bewilligt, nachdem ein Antrag der SVP, die kantonale Stimmbevölkerung über das Geschäft entscheiden zu lassen, gescheitert war.
Das Projekt Wil West sieht die Entwicklung eines nachhaltigen Wirtschaftsgebiets mit neuem Autobahnanschluss und verbesserten Bus-, Bahn- und Veloverbindungen vor. 22 Gemeinden erklärten sich bereit, für das Vorhaben auf Neueinzonungen von Bauland zu verzichten. Die Befürworter argumentieren, dass bis zu 3.000 neue Arbeitsplätze entstehen und die Region damit auf den steigenden Wettbewerb um zukunftsfähige Unternehmen reagieren könne. Gegner kritisieren hingegen den unwiederbringlichen Verlust von wertvollem Kulturland.
Der nächste Schritt ist nun die Übertragung des Bodens, für die keine weiteren politischen Entscheide mehr nötig sind. Zuerst wird ein Vorverkaufsvertrag unterschrieben, die Abtretung des Areals wird gültig, sobald das Land effektiv eingezont ist. Im Thurgau wird ein kantonaler Nutzungsplan erstellt, den St. Gallen vor dem definitiven Abschluss des Geschäfts abwartet. Thurgauer Regierungsrat Dominik Diezi (Mitte) zeigte sich erleichtert über das Abstimmungsergebnis und betonte, dass im Vergleich zum ersten Projekt die Nachhaltigkeit gestärkt und mehr für die Landwirtschaft getan worden sei.

Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.
Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.
Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.
Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.