Warken mahnt: Alle Akteure müssen Beitrag zur Stabilisierung der GKV leisten

10.03.2026


Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind im Jahr 2025 erneut deutlich stärker gestiegen als die Beitragseinnahmen. Nach vorläufigen Rechnungsergebnissen des Bundesgesundheitsministeriums betrug das Ausgabenplus 7,8 Prozent, während die Einnahmen nur um etwa 5,3 Prozent zulegten. Diese Entwicklung übt erheblichen Druck auf die Beitragssätze aus und veranlasste die Krankenkassen bereits zu Jahresbeginn 2025, ihre Zusatzbeitragssätze deutlich anzuheben.

Trotz der angespannten Einnahmesituation erzielten die 93 gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr einen Überschuss von 3,5 Milliarden Euro. Dieser Gewinn dient jedoch vorrangig der Auffüllung der Finanzreserven auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau. Die Reserven beliefen sich Ende 2025 auf rund 5,1 Milliarden Euro, was 0,18 Monatsausgaben entspricht und damit weiterhin unter der gesetzlichen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben liegt.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kommentierte die vorläufigen Finanzergebnisse mit deutlichen Worten: "Die vorläufigen Finanzergebnisse unterstreichen die schwierige Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 2024 steigen die Ausgaben wesentlich stärker als die Einnahmen, auch in diesem Jahr." Die Ministerin wies darauf hin, dass zwar die Finanzlage für 2026 durch ein Maßnahmenpaket stabilisiert werden konnte, jedoch ab 2027 mit Finanzierungslücken in zweistelliger Milliardenhöhe zu rechnen sei.

Konkrete Zahlen zeigen die Dimension der Herausforderung: Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen beliefen sich 2025 auf 355,9 Milliarden Euro, während die Ausgaben 352,4 Milliarden Euro betrugen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz lag Ende Dezember bei 2,94 Prozent. Warken betonte, dass alle Akteure des Gesundheitswesens ihren Beitrag leisten müssten, um die Beitragssätze nachhaltig zu stabilisieren und die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern.

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Amtszeitlimite im Fokus: Cédric Wermuth braucht wieder grünes Licht der Basis

15.03.2026


Der Aargauer Nationalrat und Co-Präsident der SP Schweiz, Cédric Wermuth, will 2027 erneut für den Nationalrat kandidieren – und stösst damit in seiner eigenen Kantonalpartei abermals an die formelle Grenze der Amtszeitbeschränkung. Seit 2011 sitzt der 40-Jährige im Bundesparlament und befindet sich derzeit in seiner vierten Amtszeit. Die SP Aargau sieht in ihren Statuten jedoch vor, dass Mandate auf kantonaler und eidgenössischer Ebene nach zwölf Jahren nur weitergeführt werden können, wenn die Delegierten mit einer Zweidrittelmehrheit eine erneute Nomination beschliessen.

Die Geschäftsleitung der SP Aargau empfiehlt den Delegierten nun, Wermuth ein weiteres Mal zu nominieren und dafür eine vorgezogene Entscheidung zu treffen. Wie die Kantonalpartei mitteilte, soll der Parteitag am 25. April über die Kandidatur befinden. Die Parteiführung argumentiert, die Kombination aus Nationalratsmandat und Co-Präsidium der SP Schweiz sei «politisch besonders wertvoll». Eine frühzeitige Klärung schaffe Planungssicherheit für anstehende politische Weichenstellungen.

Für Wermuth ist es nicht die erste Konfrontation mit der hausinternen Amtszeitlimite. Bereits vor den eidgenössischen Wahlen 2023 musste der Parteitag die Hürde der Statuten nehmen. Damals sprachen sich die Delegierten laut Angaben der Kantonalpartei einstimmig für eine Aufhebung der Amtszeitbeschränkung im konkreten Fall aus und ermöglichten ihm damit die erneute Kandidatur. Die SP Aargau betont zugleich, sie stehe grundsätzlich klar hinter der Zweidrittelanforderung nach zwölf Jahren, weil diese eine starke Verankerung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in der Parteibasis sicherstelle.

Der Entscheid über Wermuths politische Zukunft im Nationalrat ist eng verknüpft mit seiner Rolle an der Spitze der Bundespartei. Nach Angaben der SP Aargau will der Co-Präsident im kommenden Herbst erneut für das Co-Präsidium der SP Schweiz antreten. Dafür soll früh feststehen, ob er 2027 wieder als Nationalratskandidat aus dem Aargau ins Rennen gehen kann. Über die Frage, ob für den prominenten Sozialdemokraten ein weiteres Mal eine Ausnahme von der kantonalen Amtszeitregel gemacht wird, entscheiden nun die Delegierten – und damit auch darüber, wie streng die SP Aargau ihre eigenen Vorgaben im Spannungsfeld von Kontinuität und Erneuerung auslegt.