VW-Gewinn halbiert sich – Konzern kündigt massiven Stellenabbau an

10.03.2026


Der Volkswagen-Konzern hat für das Jahr 2025 einen drastischen Gewinneinbruch vermeldet. Das Konzernergebnis nach Steuern sank um rund 44 Prozent von 12,4 Milliarden Euro im Vorjahr auf 6,9 Milliarden Euro. Damit verzeichnete Europas größter Autobauer den niedrigsten Nettogewinn seit der Dieselgate-Krise im Jahr 2016. Der Umsatz ging leicht um 0,8 Prozent auf knapp 322 Milliarden Euro zurück.

Als Reaktion auf die verheerenden Zahlen kündigte Volkswagen einen umfangreichen Stellenabbau an. Konzernchef Oliver Blume teilte in einem Brief an die Aktionäre mit, dass bis 2030 rund 50.000 Stellen im gesamten Volkswagen-Konzern in Deutschland gestrichen werden sollen. Diese Maßnahme übertrifft die bisherigen Pläne des Unternehmens, das Ende 2024 eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften über den Abbau von 35.000 Stellen bis 2030 getroffen hatte.

Die Gewinnschwäche wird auf mehrere Faktoren zurückgeführt. Besonders belastend wirkten sich die strategische Neuausrichtung der Tochtergesellschaft Porsche sowie US-Zölle aus. Allein der Strategiewechsel bei Porsche schlug mit fast 5 Milliarden Euro zu Buche, während die US-Zölle Belastungen von rund 3 Milliarden Euro verursachten. Hinzu kamen eine Milliarde Euro für laufende Restrukturierungsmaßnahmen bei Volkswagen. Der operative Gewinn brach um 53 Prozent auf 8,9 Milliarden Euro ein, die operative Gewinnmarge sank auf 2,8 Prozent.

Bei den Verkaufszahlen rutschte der Konzern knapp unter die Marke von neun Millionen Fahrzeugen. Weltweit lieferte Volkswagen 8,98 Millionen Fahrzeuge aller Konzernmarken aus, was einem leichten Rückgang von 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Während die Verkäufe in Europa zulegten, konnten diese Zuwächse die Rückgänge in China und Nordamerika nicht ausgleichen. Für das Jahr 2026 strebt der Konzern wieder mehr Profitabilität an und peilt eine operative Gewinnmarge vor Zinsen und Steuern zwischen 4,0 und 5,5 Prozent an.

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Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.