
Die Beschäftigten der angeschlagenen Warenhauskette Galeria blicken angespannt auf die Bundesagentur für Arbeit. Nach dem jüngsten Insolvenzantrag der Gruppe beim Amtsgericht Düsseldorf steht die Frage im Raum, ob für die rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 83 Filialen erneut Insolvenzgeld gezahlt wird. Insgesamt warten nach Unternehmensangaben etwa 83.000 Beschäftigte in der Galeria-Gruppe auf Klarheit. Die Entscheidung der Behörde wird in Kürze erwartet.
Nach bisheriger Lesart des Insolvenzrechts schien die Lage eindeutig: Weil die Zahlungsprobleme aus der Insolvenz des Jahres 2024 noch nicht vollständig abgearbeitet sind und sich das Unternehmen weiterhin in der sogenannten Planüberwachung befindet, galt eine erneute Zahlung von Insolvenzgeld als praktisch ausgeschlossen. Die Planüberwachung wird von vielen Fachleuten als Hinderungsgrund gewertet, ein weiteres Mal auf die Lohnersatzleistung zurückzugreifen.
Neue Dynamik erhält der Fall jedoch durch die juristische Struktur des Warenhauskonzerns. Das 2024 insolvent gegangene Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof GmbH besteht formal zwar fort, die operative Geschäftstätigkeit wurde jedoch auf die Galeria S.à r.l. & Co. KG übertragen. Nach Einträgen in den einschlägigen gerichtlichen Registern befindet sich diese Gesellschaft nicht in der Planüberwachung. Für ihre Beschäftigten könnte damit – streng formaljuristisch betrachtet – erneut ein Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Antrag gestellt; das Insolvenzgeld soll über eine Bank vorfinanziert und damit schneller an die Belegschaft ausgezahlt werden. Die monatliche Gehaltssumme wird auf knapp 25 Millionen Euro beziffert.
Insolvenzexperten bewerten die Konstellation unterschiedlich. Der Fachanwalt Manfred Hunkemöller spricht von einer ungewöhnlichen Übertragung des Geschäftsbetriebs auf eine neue Gesellschaft, hält aber fest, dass bei einem wirksamen Arbeitgeberwechsel und erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen Insolvenzgeld zu gewähren sei. Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing mahnt dagegen zur Zurückhaltung: Die bloße Existenz einer anderen juristischen Person reiche nicht aus. Entscheidend sei, ob ein neues Insolvenzereignis im Rechtssinn vorliegt und die Galeria S.à r.l. & Co. KG tatsächlich als anderer Arbeitgeber im Kontext des Insolvenzgeldrechts zu bewerten ist. Hinweise dazu liefert nach seiner Einschätzung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, insbesondere für Fälle eines Arbeitgeberwechsels während eines laufenden Sanierungsverfahrens.
Damit steht die Bundesagentur für Arbeit vor einer Grundsatzentscheidung mit Signalwirkung über den Einzelfall Galeria hinaus. Sie muss prüfen, ob die Kombination aus erneuter Insolvenz, laufender Planüberwachung und zwischenzeitlichem Übergang des Geschäftsbetriebs auf eine andere Gesellschaft die Voraussetzungen für ein weiteres Insolvenzgeld erfüllt. Für die Beschäftigten geht es um eine zentrale Brücke in einer erneuten Krisenphase, während die Fachwelt aufmerksam verfolgt, ob die Behörde der formaljuristischen Argumentation folgt oder an der strengen bisherigen Linie festhält.

Roche versucht nach einer Phase von Forschungsrückschlägen und Belastungen durch auslaufende Patente, das Tempo in der Medikamentenentwicklung deutlich zu erhöhen. Am Pharma-Investorentag unterstrich die Pharmasparte des Basler Konzerns den Anspruch, in Forschung und Entwicklung weiter zur Spitzengruppe zu gehören. Zentral sind dabei ein strengeres Management der Pipeline, Effizienzprogramme und der verstärkte Einsatz künstlicher Intelligenz entlang der Wertschöpfungskette.
Pharma-Chefin Teresa Graham verwies auf eine sichtbar verbesserte Bilanz seit dem letzten „Pharma Day“: In zehn zulassungsrelevanten Studien habe Roche die gesetzten Ziele erreicht, sechs Programme seien in die zulassungsrelevende Phase vorgerückt, drei weitere in Phase II. Insgesamt verfügt Roche nach eigenen Angaben über bis zu 20 neue Wirkstoffe, die bis 2030 auf den Markt kommen könnten. Einzelne Kandidaten wie das Brustkrebsmittel Giredestrant traut der Konzern dabei jeweils Spitzenumsätze im zweistelligen Milliardenbereich zu.
Um diese Ambitionen abzusichern, verschärft Roche die internen Selektionskriterien. Ende 2023 führte der Konzern mit „The Bar“ einen neuen Bewertungsrahmen für die Pipeline ein. Nur Wirkstoffkandidaten, die klar definierte Anforderungen erfüllen, werden weiterentwickelt. Medizinchef Levi Garraway bezeichnete „The Bar“ als Leitbild für Forschung und Entwicklung. Die Auswahl potenzieller Projekte sei damit spürbar strenger geworden – mit dem Ziel, Ressourcen konsequent auf die Erfolg versprechendsten Programme zu konzentrieren und die Erfolgsquote in späten Studienphasen zu stabilisieren oder weiter zu erhöhen.
Parallel dazu treibt Roche ein Effizienzprogramm voran, um Mittel aus weniger renditestarken in wachstumsstärkere Projekte umzuschichten. Die Entwicklung neuer Medikamente soll deutlich beschleunigt werden, was insbesondere in umkämpften Indikationen wie Onkologie sowie in wachstumsstarken Bereichen wie Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen an Bedeutung gewinnt. Damit will Roche erwartete Umsatzeinbussen durch Patentabläufe mehr als kompensieren und sich bis zum Ende des Jahrzehnts ein Portfolio aufbauen, das von mehreren potenziellen Blockbustern getragen wird.