Verspätete Sammelanfrage löst Koalitionskrach über Verantwortung im Hohen Haus aus

30.03.2026


Eine verspätet weitergeleitete parlamentarische Anfrage sorgt in Wien für politischen Streit zwischen ÖVP und FPÖ. Im Zentrum steht Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), dem die Volkspartei indirekt vorwirft, die Kontrollrechte des Parlaments zu unterminieren. Konkret geht es um eine Sammelanfrage des FPÖ-Abgeordneten Wendelin Mölzer zur Finanzierung des „Antifaschistischen Informationsblatts“, die am 28. Jänner im Nationalrat eingebracht wurde, laut ÖVP aber erst am 20. März – und damit knapp eine Woche vor Ablauf der zweimonatigen Beantwortungsfrist – an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) weitergeleitet wurde.

Die Parlamentsdirektion sprach von einem „Versehen“, das in der Kanzlei der Direktion und damit auf Verwaltungsebene passiert sei. Ein Sprecher betonte gegenüber der APA, Mölzer sei unmittelbar informiert worden, sobald der Fehler bemerkt worden sei. Um die Folgen zu begrenzen, solle die Anfrage so behandelt werden, dass die Frist zur Beantwortung mit der tatsächlichen Zustellung an das Innenministerium beginne, nicht mit dem Datum der Einbringung im Nationalrat.

Innenminister Karner verweist hingegen auf das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats, wonach der Fristenlauf mit der Übergabe der Anfrage an den Präsidenten des Nationalrats am 28. Jänner begonnen habe. Da ihm das Schreiben erst am 20. März zugegangen sei, sei eine inhaltliche Beantwortung der Fragen in der verbleibenden Zeit „nicht möglich“, hielt Karner in seiner offiziellen Antwort fest. Damit stehen ein pragmatischer Umgang der Parlamentsverwaltung mit der Frist und die formale Rechtsauffassung des Ressorts im Widerspruch.

Trotz der übernommenen Verantwortung durch die Verwaltung erhöht die ÖVP den Druck auf Rosenkranz. Generalsekretär Nico Marchetti spricht von der Frage, ob der FPÖ-Nationalratspräsident „parlamentarische Kontrollrechte ausgehebelt“ habe. Die „gewissenhaften Beamtinnen und Beamten“ der Parlamentsdirektion verdienten Rückendeckung, erklärte Marchetti, doch es stelle sich, wer die politische Verantwortung dafür trage, dass ein Ministerium „faktisch keine Chance hatte, fristgerecht zu antworten“. Gerade weil es sich um eine Anfrage aus den Reihen der FPÖ handle, erwartet die Volkspartei nach eigenen Angaben eine „lückenlose Aufklärung“ und warnt davor, das Amt des Nationalratspräsidenten für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren.

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Basler AG ordnet Kontrollgremium neu: Garbrecht geht, Ley als Kandidat für den Aufsichtsrat

30.03.2026


Bei der Basler AG steht ein Wechsel im Kontrollgremium an. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Horst W. Garbrecht hat dem Unternehmen mitgeteilt, sein Mandat zum Ablauf der Hauptversammlung am 1. Juni 2026 niederzulegen. Garbrecht gehört dem Aufsichtsrat seit mehr als zehn Jahren an und beendet seine Tätigkeit damit nach einer langjährigen Amtszeit. Das teilte die Gesellschaft in Ahrensburg am 30. März 2026 mit.

Die Basler AG unterliegt der paritätisch gemischten Aufsichtsratsstruktur nach den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Drittelbeteiligungsgesetzes. Das Gremium besteht aus vier von den Anteilseignern gewählten Mitgliedern und zwei von den Arbeitnehmern gewählten Vertretern. Mit dem angekündigten Ausscheiden Garbrechts wird ein Sitz auf der Anteilseignerseite frei, der im Rahmen der kommenden Hauptversammlung neu zu besetzen ist.

Die Norbert Basler Holding GmbH, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Basler AG hält, hat von ihrem Vorschlagsrecht nach § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Aktiengesetz Gebrauch gemacht und dem Aufsichtsrat schriftlich empfohlen, Dietmar Ley als neues Mitglied in das Gremium zu wählen. Der Aufsichtsrat schloss sich diesem Vorschlag des Mehrheitsaktionärs an und kündigte an, der Hauptversammlung auf Basis der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der eigenen Zielvorgaben für seine Zusammensetzung einen entsprechenden Wahlvorschlag zu unterbreiten.

Aufsichtsratschef Norbert Basler dankte Garbrecht im Namen des gesamten Aufsichtsrats und des Vorstands für dessen langjährige Tätigkeit, seine Beiträge im Kontrollgremium und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mit der anstehenden Neuwahl stellt das Unternehmen die Weichen für die künftige Besetzung seines Aufsichtsrats und bindet zugleich den maßgeblichen Anteilseigner eng in den Prozess ein.