
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit der seit zwei Jahren geltenden Neuordnung bei Fernsehverträgen in Mietshäusern. Im Zentrum steht das sogenannte Nebenkostenprivileg, das im Zuge der Reform des Telekommunikationsgesetzes zum Dezember 2021 abgeschafft wurde. Parallel dazu erhielten Vermieter das Recht, ihre Sammelverträge mit Kabel- und TV-Anbietern fristlos zu kündigen – eine Möglichkeit, von der nach Angaben aus dem Verfahren in der Praxis in großem Umfang Gebrauch gemacht wurde. Drei Telekommunikationsunternehmen haben gegen diese gesetzliche Neuregelung Verfassungsbeschwerden eingelegt.
Vor der Reform konnten Vermieter die Kosten für einen gemeinschaftlich organisierten Fernsehanschluss über die Betriebskosten auf alle Mieter umlegen – unabhängig davon, ob diese den Anschluss tatsächlich nutzen wollten. Millionen Mieter waren so in bestehenden Kabel- oder TV-Verträgen gebunden, ohne eine einfache Ausstiegsmöglichkeit zu haben. Wer auf lineares Fernsehen verzichten und stattdessen etwa Streamingdienste oder Internet-TV-Angebote wie Magenta TV nutzen wollte, musste die Gebühren für den klassischen Anschluss dennoch weiter mittragen. Typischerweise fielen dafür grob sechs bis zehn Euro im Monat an.
Von der alten Regelung profitierten vor allem Kabelnetz- und TV-Anbieter wie Vodafone und Tele Columbus, die über Sammelverträge mit Vermietern eine breite, relativ stabile Kundenbasis hatten. Auch Anbieter von Satellitenfernsehen waren rechtlich begünstigt, spielten bei diesen Sammelverträgen jedoch nur eine Nebenrolle. Wettbewerber aus dem Streaming- und Internet-TV-Bereich sowie Verbraucherschützer kritisierten das Modell seit Langem: Die Pflichtzahlung über die Nebenkosten habe den Wettbewerb verzerrt und Mieter an Produkte gebunden, die sie nicht zwingend wollten.
Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und der Einführung eines Sonderkündigungsrechts für Vermieter veränderte sich die Marktstruktur für klassische Kabel- und TV-Anschlüsse deutlich. Die drei klagenden Telekommunikationsunternehmen sehen sich durch den abrupten Wegfall zahlreicher Sammelverträge benachteiligt und wollen in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung überprüfen lassen. Das Gericht muss nun abwägen, wie weit der Gesetzgeber bei Eingriffen in bestehende Vertragsbeziehungen gehen darf – und in welchem Umfang der Schutz von Verbrauchern und Wettbewerb gegenüber den Interessen der etablierten TV-Anbieter überwiegen kann.

Der Standortentscheid ist gefallen: Hitachi Energy baut seinen neuen Schweizer Hauptsitz nicht in Wettingen AG, sondern in Otelfingen im Kanton Zürich. Der international tätige Technologiekonzern will auf einem Campus das bisher über zwölf Standorte verteilte Geschäft in der Schweiz konzentrieren und dort langfristig rund 3000 Arbeitsplätze ansiedeln. Bereits heute sichert das Unternehmen nach eigenen Angaben 1000 Stellen, zusätzlich sollen auf dem neuen Areal bis zu 2000 weitere Jobs entstehen.
Otelfingen setzt sich damit gegen die Aargauer Gemeinde Wettingen durch, die auf der «grünen Wiese» im Gebiet Tägerhardächer auf die Ansiedlung gehofft hatte. Statt eines kompletten Neubaus nutzt Hitachi in Otelfingen das ehemalige, teils unter Schutz stehende Jelmoli-Verteilzentrum sowie angrenzende Parzellen – insgesamt 11 Hektaren. Ausschlaggebend waren nach Angaben der Beteiligten unter anderem die bestehende S-Bahn-Haltestelle direkt beim Areal, die Möglichkeit einer etappierten Entwicklung des Projekts sowie die Risikoabwägung zwischen Umnutzung bestehender Bausubstanz und einem Neubau.
Für Otelfingen markiert der Entscheid einen Einschnitt von historischer Dimension: Die Gemeinde vergleicht die Ansiedlung der Energie-Sparte von Hitachi mit dem Zuzug von Jelmoli in den 1960er-Jahren. Der Campus soll zunächst mit rund 1600 Arbeitsplätzen starten und später auf bis zu 3000 ausgebaut werden. Hitachi Energy plant, bis 2030 die heutigen Standorte in Baden, Dättwil, Turgi-Untersiggenthal, Seon und Zürich-Altstetten in Otelfingen zu bündeln. Der Konzern bekräftigt, die Schweiz bleibe ein entscheidendes Zentrum für die Weiterentwicklung seiner Technologien.
Im Aargau überwiegen Enttäuschung und Sorge. Rund 1000 Arbeitsplätze gehen dem Kanton mit der Verlagerung verloren, wie die Standortförderung bestätigt. Wettingen hatte sich von dem Projekt nicht nur Impulse für das wirtschaftlich angeschlagene Gemeinwesen, sondern auch bis zu zweistellige Millionenerträge pro Jahr in der Gemeindekasse erhofft. Gleichzeitig war das Vorhaben politisch umstritten: Für den geplanten Campus hätte Landwirtschaftsland umzoned werden müssen, wogegen sich insbesondere die Nachbargemeinde Würenlos stellte und unter anderem steigende Immobilienpreise und mehr Verkehr befürchtete. Dass nun Otelfingen mit bestehender Infrastruktur und höherer Unternehmenssteuerbelastung den Zuschlag erhält, verschiebt das wirtschaftliche Gewicht in der Region Limmattal zugunsten des Kantons Zürich.