Tragödie in Crans-Montana: Justiz untersucht mögliches Verwaltungsversagen

10.03.2026


Die Walliser Staatsanwaltschaft hat ihre strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana deutlich ausgeweitet. Neben den bereits unter Anklage stehenden Betreibern der Unglücksbar "Le Constellation", Jacques und Jessica Moretti, sowie einem aktuellen und einem ehemaligen Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde, stehen nun auch Bürgermeister Nicolas Féraud und vier weitere Personen mit aktuellen oder früheren Funktionen in der Gemeindeverwaltung unter Verdacht. Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt neun Personen.

Bürgermeister Féraud und die vier weiteren neu hinzugekommenen Beschuldigten – darunter ein ehemaliger Gemeinderat, der zwischen 2021 und 2024 für öffentliche Sicherheit zuständig war, der damalige Brandschutzverantwortliche mit seinem Stellvertreter sowie ein Mitglied des aktuellen Teams für öffentliche Sicherheit – müssen sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung verantworten. Dies sind dieselben Anklagepunkte, die auch gegen die Bar-Betreiber erhoben wurden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Aufnahme der Ermittlungen gegen die fünf weiteren Personen am Montag.

Der Brand in der Bar "Le Constellation" in der Neujahrsnacht kostete 41 Menschen das Leben, darunter sechs Italiener, und zählt zu den schwersten Katastrophen der modernen Schweizer Geschichte. 115 weitere Personen wurden bei dem Feuer verletzt, viele von ihnen mit schweren Verbrennungen, die weiterhin stationär behandelt werden müssen. Die Tragödie hat auch die Beziehungen zur Nachbarnation Italien belastet und Schockwellen durch den für die Region wichtigen Tourismussektor gesendet.

Bürgermeister Féraud hatte sich bereits im Januar zu Versäumnissen bei den jährlichen Sicherheitskontrollen geäußert und sein Bedauern bekundet. Die Justizbehörden haben ihre Untersuchungen, die sich zunächst auf die französischen Barbesitzer konzentrierten, Ende Januar erstmals auf Gemeindeangestellte ausgeweitet. Die nun erfolgte Erweiterung der Ermittlungen auf den Bürgermeister und weitere Verwaltungsmitarbeiter unterstreicht den umfassenden Charakter der Untersuchungen zu möglichem administrativem Versagen im Vorfeld der Katastrophe.

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Amtszeitlimite im Fokus: Cédric Wermuth braucht wieder grünes Licht der Basis

15.03.2026


Der Aargauer Nationalrat und Co-Präsident der SP Schweiz, Cédric Wermuth, will 2027 erneut für den Nationalrat kandidieren – und stösst damit in seiner eigenen Kantonalpartei abermals an die formelle Grenze der Amtszeitbeschränkung. Seit 2011 sitzt der 40-Jährige im Bundesparlament und befindet sich derzeit in seiner vierten Amtszeit. Die SP Aargau sieht in ihren Statuten jedoch vor, dass Mandate auf kantonaler und eidgenössischer Ebene nach zwölf Jahren nur weitergeführt werden können, wenn die Delegierten mit einer Zweidrittelmehrheit eine erneute Nomination beschliessen.

Die Geschäftsleitung der SP Aargau empfiehlt den Delegierten nun, Wermuth ein weiteres Mal zu nominieren und dafür eine vorgezogene Entscheidung zu treffen. Wie die Kantonalpartei mitteilte, soll der Parteitag am 25. April über die Kandidatur befinden. Die Parteiführung argumentiert, die Kombination aus Nationalratsmandat und Co-Präsidium der SP Schweiz sei «politisch besonders wertvoll». Eine frühzeitige Klärung schaffe Planungssicherheit für anstehende politische Weichenstellungen.

Für Wermuth ist es nicht die erste Konfrontation mit der hausinternen Amtszeitlimite. Bereits vor den eidgenössischen Wahlen 2023 musste der Parteitag die Hürde der Statuten nehmen. Damals sprachen sich die Delegierten laut Angaben der Kantonalpartei einstimmig für eine Aufhebung der Amtszeitbeschränkung im konkreten Fall aus und ermöglichten ihm damit die erneute Kandidatur. Die SP Aargau betont zugleich, sie stehe grundsätzlich klar hinter der Zweidrittelanforderung nach zwölf Jahren, weil diese eine starke Verankerung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in der Parteibasis sicherstelle.

Der Entscheid über Wermuths politische Zukunft im Nationalrat ist eng verknüpft mit seiner Rolle an der Spitze der Bundespartei. Nach Angaben der SP Aargau will der Co-Präsident im kommenden Herbst erneut für das Co-Präsidium der SP Schweiz antreten. Dafür soll früh feststehen, ob er 2027 wieder als Nationalratskandidat aus dem Aargau ins Rennen gehen kann. Über die Frage, ob für den prominenten Sozialdemokraten ein weiteres Mal eine Ausnahme von der kantonalen Amtszeitregel gemacht wird, entscheiden nun die Delegierten – und damit auch darüber, wie streng die SP Aargau ihre eigenen Vorgaben im Spannungsfeld von Kontinuität und Erneuerung auslegt.