Ticketpreise im Europa-Park klettern um rund vier Prozent zur neuen Saison

30.03.2026


Deutschlands größter Freizeitpark, der Europa-Park in Rust, erhöht zur Saison 2025/26 erneut seine Eintrittspreise. Wie der Park dem Portal „Merkur“ bestätigte, steigen die Ticketkosten um rund vier Prozent. Erwachsene zahlen in der Hauptsaison künftig 76 Euro statt bisher 73 Euro, Kinder 56,50 Euro statt 54 Euro. Damit setzt der Freizeitpark seine seit mehreren Jahren laufende Serie jährlicher Preisanhebungen fort.

Die Preiserhöhung betrifft sowohl Haupt- als auch Nebensaison. In der Nebensaison klettert der Preis für ein Tagesticket für Erwachsene von 64,50 auf 67 Euro. Für Kinder im Alter von vier bis elf Jahren werden dann 56,50 Euro in der Nebensaison und 65 Euro in der Hochsaison fällig. Senioren ab 60 Jahren zahlen die gleichen Tarife wie Kinder. Die genannten Preise gelten überwiegend für online erworbene Tickets. An den Tageskassen vor Ort wird in der Regel ein Aufschlag von 10 Euro erhoben, womit ein Spontanbesuch für einen Erwachsenen in der Hauptsaison bei rund 86 Euro liegen kann.

Als Gründe für die erneute Anpassung verweist die Parkleitung auf gestiegene Lohn- und Arbeitskosten, höhere Energiepreise sowie die allgemeine Inflation. Zusätzlich flössen kontinuierliche Investitionen in die Erweiterung des Angebots in die Kalkulation ein. Für 2026 ist die Eröffnung des 18. europäischen Themenbereichs „Monaco“ geplant. Die Mediensprecherin des Europa-Parks betont laut „Merkur“, der Park sei im internationalen Branchenvergleich trotz der höheren Preise weiterhin „sehr günstig“.

Für Besucher machen sich die Preissteigerungen deutlich bemerkbar. Eine vierköpfige Familie muss für einen Tagesbesuch in der Hauptsaison inzwischen mit 250 bis 300 Euro allein für die Tickets rechnen. Dabei ist der Trend nicht neu: 2022 kostete ein Tagesbesuch für Erwachsene je nach Saison noch 55 beziehungsweise 62 Euro, für Kinder 47 respektive 53,50 Euro. Auch im überregionalen Vergleich haben sich die Eintrittspreise in deutschen Freizeitparks in den vergangenen Jahren deutlich nach oben bewegt, wobei der Europa-Park seine Position als einer der preislich führenden Anbieter weiter festigt.

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Basler AG ordnet Kontrollgremium neu: Garbrecht geht, Ley als Kandidat für den Aufsichtsrat

30.03.2026


Bei der Basler AG steht ein Wechsel im Kontrollgremium an. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Horst W. Garbrecht hat dem Unternehmen mitgeteilt, sein Mandat zum Ablauf der Hauptversammlung am 1. Juni 2026 niederzulegen. Garbrecht gehört dem Aufsichtsrat seit mehr als zehn Jahren an und beendet seine Tätigkeit damit nach einer langjährigen Amtszeit. Das teilte die Gesellschaft in Ahrensburg am 30. März 2026 mit.

Die Basler AG unterliegt der paritätisch gemischten Aufsichtsratsstruktur nach den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Drittelbeteiligungsgesetzes. Das Gremium besteht aus vier von den Anteilseignern gewählten Mitgliedern und zwei von den Arbeitnehmern gewählten Vertretern. Mit dem angekündigten Ausscheiden Garbrechts wird ein Sitz auf der Anteilseignerseite frei, der im Rahmen der kommenden Hauptversammlung neu zu besetzen ist.

Die Norbert Basler Holding GmbH, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Basler AG hält, hat von ihrem Vorschlagsrecht nach § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Aktiengesetz Gebrauch gemacht und dem Aufsichtsrat schriftlich empfohlen, Dietmar Ley als neues Mitglied in das Gremium zu wählen. Der Aufsichtsrat schloss sich diesem Vorschlag des Mehrheitsaktionärs an und kündigte an, der Hauptversammlung auf Basis der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der eigenen Zielvorgaben für seine Zusammensetzung einen entsprechenden Wahlvorschlag zu unterbreiten.

Aufsichtsratschef Norbert Basler dankte Garbrecht im Namen des gesamten Aufsichtsrats und des Vorstands für dessen langjährige Tätigkeit, seine Beiträge im Kontrollgremium und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mit der anstehenden Neuwahl stellt das Unternehmen die Weichen für die künftige Besetzung seines Aufsichtsrats und bindet zugleich den maßgeblichen Anteilseigner eng in den Prozess ein.