
Die Steyr Motors AG, ein österreichischer Hersteller von Spezialmotoren für Defense- und zivile Anwendungen, hat ihren testierten Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Das Unternehmen verzeichnete ein Umsatzwachstum von 16,4 Prozent auf 48,5 Millionen Euro. Das bereinigte EBIT belief sich auf 7,0 Millionen Euro, was einer bereinigten EBIT-Marge von 14,5 Prozent entspricht. Der Geschäftsverlauf 2025 wurde durch projektbezogene Verschiebungen beeinflusst, unter anderem durch verzögerte Budgetfreigaben bei staatlichen Institutionen.
Parallel zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts hat der Vorstand der Steyr Motors AG beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,25 Euro je dividendenberechtigter Aktie vorzuschlagen. Dies wäre die erste Dividende seit dem Börsengang des Unternehmens im Herbst 2024. Die endgültige Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns obliegt der Hauptversammlung, die am 10. April 2026 stattfinden wird.
Für das laufende Geschäftsjahr 2026 erwartet Steyr Motors einen Umsatz von 75 bis 95 Millionen Euro bei einer EBIT-Marge von mindestens 15 Prozent. Das Unternehmen nennt neue Anwendungen bei Unmanned Surface Vehicles (unbemannten Wasserfahrzeugen) und Stromgeneratoren als zusätzliche Wachstumstreiber. Der Gesamtauftragsbestand wurde bis Ende 2030 auf über 300 Millionen Euro gesteigert.
Strategische Initiativen wie die Akquisition des dänischen Motorenspezialisten BUKH sollen die Marine- und Defense-Position des Unternehmens stärken. Zudem hat Steyr Motors einen Rahmenvertrag mit KNDS abgeschlossen, der die Lieferung von mindestens 500 Motor-Generator-Einheiten für militärische Anwendungen wie den Leopard-2-Kampfpanzer bis 2034 vorsieht. Diese Entwicklungen bilden die Grundlage für die optimistische Prognose und die geplante Dividendenausschüttung.

Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.
Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.
Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.
Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.