Späte Anpfiffe bremsen WM-Geschäft der Gastronomie

10.06.2026


Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 verspricht der deutschen Wirtschaft zwar zusätzliche Impulse, bleibt für die Gastronomie wegen ungünstiger Anstoßzeiten aber hinter ihrem Potenzial zurück. Laut einer Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) könnten Kneipen, Bars und Biergärten zwar von einem Umsatzplus profitieren, müssen jedoch mit deutlich geringeren Mehreinnahmen rechnen, als es bei früheren Turnieren möglich gewesen wäre.

IW-Ökonom Marc Scheufen zufolge beschert das Turnier der Gastronomie zusätzliche Erlöse von rund 67,4 Millionen Euro. Wären alle Partien auf 19 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit terminiert, läge dieser Wert demnach bei knapp 103 Millionen Euro. Die WM wird ab dem 11. Juni 2026 in den USA, Kanada und Mexiko ausgetragen, die Zeitverschiebung beträgt sechs bis neun Stunden. Mehr als die Hälfte der Begegnungen beginnt nach Mitternacht MESZ, einige sogar erst um 4 Uhr oder später – ein Zeitfenster, in dem viele Betriebe geschlossen sind oder nur eingeschränkt öffnen.

Die ungewöhnlich späten Anstoßzeiten schlagen sich auch im Zuschauerverhalten nieder. Nur etwa vier Prozent der potenziellen Zuschauer der Spiele der deutschen Nationalmannschaft dürften laut Scheufen Partien verfolgen, die sich über Mitternacht hinausziehen oder erst danach beginnen. Je nach Gegner rechnet das IW dennoch mit 18 bis 26 Millionen Menschen, die die Deutschland-Spiele zu Hause oder in der Gastronomie verfolgen. Zum Vergleich: In Katar 2022 lag diese Spanne wegen Boykottaufrufen bei 9 bis 17 Millionen, bei der WM 2014 in Brasilien dagegen bei 26 bis 35 Millionen.

In der Gesamtbilanz erwartet das IW durch die WM einen zusätzlichen Umsatz von rund 400 Millionen Euro für die deutsche Wirtschaft. Davon profitieren neben der Gastronomie vor allem der Lebensmitteleinzelhandel, der Verkauf von Fanartikeln und Elektronik wie Fernsehern oder Beamern sowie Werbe- und Sponsoringerlöse. Auf das Bruttoinlandsprodukt dürfte das Turnier allerdings kaum durchschlagen. Wie stark die Branche im Detail profitiert, hängt nach Einschätzung von Branchenvertretern nicht nur von den Anstoßzeiten ab, sondern auch von Faktoren wie Wetter und der sportlichen Performance der deutschen Mannschaft. Grundlage der IW-Berechnungen ist ein Ausscheiden des DFB-Teams im Achtelfinale; ein späteres Weiterkommen könnte die Umsätze entsprechend erhöhen.

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Zürich-Einsatz für Trump Jr.: Warum der Bund statt der Veranstalter zahlt

12.06.2026


Der Auftritt von Donald Trump Jr. an einem privaten Wirtschaftstreffen in Zürich beschäftigt nun die Schweizer Politik – und die Steuerzahler. Für den Sicherheitsaufwand rund um den Besuch des Sohns des US-Präsidenten kommt nicht die Veranstalterin Davos Lodge auf, sondern der Bund. Die Stadtpolizei Zürich bestätigt, sie habe auf Anweisung des Bundesamts für Polizei Fedpol gehandelt und den gesamten Polizeieinsatz dem Bund in Rechnung gestellt. Damit werden die Kosten über den Bundeshaushalt von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in der ganzen Schweiz getragen.

Trump Jr. war Anfang Juni im Zunfthaus zur Saffran vor einer exklusiven Runde von rund 70 bis 75 Gästen aus Wirtschaft und Politik aufgetreten, organisiert von der Netzwerkplattform Davos Lodge. Das Treffen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, im Anschluss war ein privates Dinner vorgesehen. Rund um den Anlass wurden in der Zürcher Innenstadt zeitweise Strassen gesperrt und Trams blockiert, ein grösseres Aufgebot von Bundes- und Stadtpolizisten stand neben dem US Secret Service im Einsatz. Zur genauen Höhe der Kosten schweigen sowohl Fedpol als auch Stadtpolizei mit Verweis auf Sicherheitsüberlegungen.

Brisant ist der Fall, weil es sich um ein rein privates Treffen ohne offiziellen Staatsbesuch oder öffentliches Amt des Gastes handelte. Grundsätzlich sieht die Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung vor, dass Private die Kosten für Schutzmassnahmen selbst tragen müssen, wenn sie schutzbedürftige Personen einladen. Fedpol beruft sich hier jedoch auf Ausnahmeregelungen: Zum einen jene Bestimmung, wonach auch Personen ohne völkerrechtlichen Status geschützt werden können, «bei denen allerdings der Schutz notwendig ist, damit dem Ansehen der Schweiz nicht geschadet wird». Zum anderen verweist das Amt auf die Möglichkeit einer Abgeltung durch den Bund, wenn ein Anlass eine herausragende Bedeutung und weitreichende Auswirkungen auf die internationalen und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz habe. Wie diese Kriterien im konkreten Fall erfüllt sein sollen, kommentiert Fedpol nicht; zu Lagebeurteilungen und Sicherheitsdispositiven äussere man sich «aus taktischen Gründen nicht».

Die Intransparenz sorgt in Zürich für ein politisches Nachspiel. Drei Gemeinderatsmitglieder der SP haben eine Anfrage eingereicht, die insbesondere Klarheit über die Kosten und die Entscheidungsgrundlagen des Bundes einfordern soll. Auch die Veranstalterin Davos Lodge beantwortete die Frage nach einer Beteiligung an den Sicherheitskosten nicht direkt und verwies lediglich darauf, man arbeite im Einklang mit den geltenden Schweizer Vorschriften und stimme sich mit den Behörden ab. Während Insider von sechsstelligen Beträgen für den Zugang zum Netzwerk-Event berichten, bleiben die öffentlichen Kosten des Polizeiaufgebots vorerst unter Verschluss.