Söder, Reiter, Grüne: Was die Kommunalwahlen in Bayern und Hessen über die Parteienlage verraten

15.03.2026


Die anstehenden Kommunalwahlen in Hessen und Bayern gelten weit über die Grenzen der Gemeinden hinaus als wichtiger Stimmungstest für die Landes- und Bundesparteien. In Hessen richtet sich die Aufmerksamkeit insbesondere auf die Grünen. Nach 18,4 Prozent bei der Kommunalwahl vor fünf Jahren lagen sie im Februar im „Hessentrend“ von Infratest dimap für den Hessischen Rundfunk nur noch bei 14 Prozent. Ob sich dieser Rückgang in den kommunalen Ergebnissen widerspiegelt oder die Partei an frühere Erfolge anknüpfen kann, dürfte bundesweit genau verfolgt werden. Die Resultate werden auf Basis offizieller Zahlen der Städte und Gemeinden in interaktiven Live-Karten aufbereitet, wobei Qualität der Datenerfassung Vorrang vor Geschwindigkeit hat.

In Bayern steht bei der landesweiten Kommunalwahl am 8. März vor allem die CSU unter Beobachtung. Die Partei von Ministerpräsident Markus Söder tritt in einem besonders umfangreichen Urnengang an: Bayernweit werden in Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen rund 37.300 Mandate neu vergeben, insgesamt sollen laut Statistischem Landesamt etwa 39.300 Mandatsträger bestimmt werden. Gleichzeitig werden in 22 von 25 kreisfreien Städten neue Oberbürgermeister gewählt, in 62 von 71 Landkreisen neue Landräte, und in 1.898 von 2.031 kreisangehörigen Gemeinden neue erste Bürgermeister oder Oberbürgermeister. Erste Ergebnisse sollen kurz nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr in Live-Karten abrufbar sein.

Besonderes Augenmerk gilt innerhalb Bayerns der Landeshauptstadt München. Dort bewirbt sich der 67-jährige Dieter Reiter (SPD) um eine dritte Amtszeit als Oberbürgermeister. Zu seinen wichtigsten Herausforderern zählen Clemens Baumgärtner (CSU) und der 35-jährige Dominik Krause (Grüne. Die SPD rechnet mit einer Wiederwahl Reiters, dennoch ist eine Stichwahl am 22. März einkalkuliert, falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. Die kommunalen Personenvoten in München und anderen größeren Städten werden von den Parteien als Indikator dafür gelesen, wie ihre Marken in urbanen Milieus verankert sind.

In beiden Bundesländern spielt auch das Wahlalter eine Rolle in der politischen Debatte. Sowohl Hessen als auch Bayern halten an der Volljährigkeit als Grenze für das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen fest; wählen darf man dort ab 18 Jahren. Damit unterscheiden sie sich von elf anderen Bundesländern, in denen bereits 16- und 17-Jährige kommunal wählen können. In Hessen konnten diese zwar zur Europawahl im Juni 2024 ausnahmsweise teilnehmen, bei Kommunalwahlen bleibt das Wahlrecht jedoch auf Volljährige beschränkt. Vor diesem Hintergrund werden die kommunalen Ergebnisse in Hessen und Bayern nicht nur als Momentaufnahme der Parteistärken gewertet, sondern auch als Ausgangspunkt für weitere Diskussionen über Beteiligung, Wahlrecht und die Rolle der Kommunalpolitik im föderalen Gefüge.

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UBS stellt sich gegen vollständige Kapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften

16.03.2026


Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.

Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.

UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.

Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.