Die Rektorin der Düsseldorfer Kunstakademie, Donatella Fioretti, lehnt Rücktrittsforderungen nach einer umstrittenen Veranstaltung mit der palästinensischen Künstlerin Basma al-Sharif ab. Die 64-Jährige bezeichnete die Forderungen in einem Statement gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als unbegründet und verwies auf die Meinungsfreiheit. Gleichzeitig äußerte sie Besorgnis darüber, dass Amtsträger versuchten, "aus politischen Gründen Druck auf kulturelle und wissenschaftliche Institutionen und ihre Leitungen auszuüben".
Die Kontroverse entzündete sich an einer im Januar durchgeführten Veranstaltung mit Basma al-Sharif, gegen die jüdische Verbände protestiert und Antisemitismus-Vorwürfe erhoben hatten. Die Kunstakademie berief sich auf die Kunstfreiheit und führte die Veranstaltung durch, entschied sich jedoch aus Sicherheitsbedenken für einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Gezeigt wurden zwei kurze Filme der Künstlerin, gefolgt von einem Künstlerinnengespräch.
Eine auf der Plattform Change.org veröffentlichte Petition mit der Rücktrittsforderung an Fioretti wurde von prominenten Erstunterzeichnern unterstützt, darunter Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU), der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Oded Horowitz, und der städtische Antisemitismus-Beauftragte Wolfgang Rolshoven. Bis Mittwochnachmittag hatten mehr als 700 Menschen die Petition unterschrieben. In der Petition wird gefordert, dass die Hochschule einen sicheren Raum für alle Studierenden bieten müsse, was eine klare Abgrenzung gegenüber antisemitischen oder rassistischen Positionierungen voraussetze.
Das Kultur- und Wissenschaftsministerium hat Fioretti aufgefordert, an einer Sondersitzung des Kultur- und Medienausschusses des Landtags am 18. März teilzunehmen, um sich den Fragen der Abgeordneten zu stellen. Kulturministerin Ina Brandes (CDU) bedauerte die Entscheidung der Kunstakademie, betonte jedoch, dass sie den Entschluss mit Blick auf Kunstfreiheit und Hochschulautonomie respektieren müsse. Das Ministerium stellte klar, dass ein politisch zu verurteilendes Verhalten der Rektorin keine Kürzung von bereits verabschiedeten Haushaltsmitteln für die Akademie rechtfertige.

Der Aargauer Nationalrat und Co-Präsident der SP Schweiz, Cédric Wermuth, will 2027 erneut für den Nationalrat kandidieren – und stösst damit in seiner eigenen Kantonalpartei abermals an die formelle Grenze der Amtszeitbeschränkung. Seit 2011 sitzt der 40-Jährige im Bundesparlament und befindet sich derzeit in seiner vierten Amtszeit. Die SP Aargau sieht in ihren Statuten jedoch vor, dass Mandate auf kantonaler und eidgenössischer Ebene nach zwölf Jahren nur weitergeführt werden können, wenn die Delegierten mit einer Zweidrittelmehrheit eine erneute Nomination beschliessen.
Die Geschäftsleitung der SP Aargau empfiehlt den Delegierten nun, Wermuth ein weiteres Mal zu nominieren und dafür eine vorgezogene Entscheidung zu treffen. Wie die Kantonalpartei mitteilte, soll der Parteitag am 25. April über die Kandidatur befinden. Die Parteiführung argumentiert, die Kombination aus Nationalratsmandat und Co-Präsidium der SP Schweiz sei «politisch besonders wertvoll». Eine frühzeitige Klärung schaffe Planungssicherheit für anstehende politische Weichenstellungen.
Für Wermuth ist es nicht die erste Konfrontation mit der hausinternen Amtszeitlimite. Bereits vor den eidgenössischen Wahlen 2023 musste der Parteitag die Hürde der Statuten nehmen. Damals sprachen sich die Delegierten laut Angaben der Kantonalpartei einstimmig für eine Aufhebung der Amtszeitbeschränkung im konkreten Fall aus und ermöglichten ihm damit die erneute Kandidatur. Die SP Aargau betont zugleich, sie stehe grundsätzlich klar hinter der Zweidrittelanforderung nach zwölf Jahren, weil diese eine starke Verankerung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in der Parteibasis sicherstelle.
Der Entscheid über Wermuths politische Zukunft im Nationalrat ist eng verknüpft mit seiner Rolle an der Spitze der Bundespartei. Nach Angaben der SP Aargau will der Co-Präsident im kommenden Herbst erneut für das Co-Präsidium der SP Schweiz antreten. Dafür soll früh feststehen, ob er 2027 wieder als Nationalratskandidat aus dem Aargau ins Rennen gehen kann. Über die Frage, ob für den prominenten Sozialdemokraten ein weiteres Mal eine Ausnahme von der kantonalen Amtszeitregel gemacht wird, entscheiden nun die Delegierten – und damit auch darüber, wie streng die SP Aargau ihre eigenen Vorgaben im Spannungsfeld von Kontinuität und Erneuerung auslegt.