
Der Schweizer Sensorenhersteller Sensirion hat im Geschäftsjahr 2025 ein deutliches Umsatzwachstum verzeichnet und dabei die Erwartungen der Analysten übertroffen. Das Unternehmen aus Stäfa meldete einen Umsatzanstieg um 24 Prozent auf 342,4 Millionen Schweizer Franken, was in Lokalwährungen einem Plus von 29 Prozent entspricht. Dieses Wachstum wurde maßgeblich durch die Einführung neuer Produkte wie den A2L-Gaslecksensoren für Klimaanlagen in den USA geprägt, die sich als größter Wachstumstreiber erwiesen haben.
Trotz eines herausfordernden Marktumfelds mit geopolitischen Unsicherheiten, Zöllen und der Aufwertung des Schweizer Frankens konnte Sensirion seine Rentabilität deutlich verbessern. Der bereinigte Betriebsgewinn (EBITDA) verdoppelte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 63,5 Millionen Franken, während die bereinigte operative Marge um 8,0 Prozentpunkte auf 18,5 Prozent kletterte. Neben einer höheren Kapazitätsauslastung führte das Unternehmen diese Verbesserung auf Produktivitätssteigerungen zurück.
Unter dem Strich erzielte Sensirion einen Gewinn von 20,1 Millionen Franken nach einem Verlust von 28,9 Millionen Franken im Vorjahr. Ein negatives Finanzergebnis, der Verlust aus der Beteiligung am Start-up Lumiphase sowie die Frankenstärke verhinderten laut Unternehmensangaben einen noch höheren Gewinn. Im Jahr 2024 war das Ergebnis durch Einmalkosten in Höhe von 33,4 Millionen Franken belastet gewesen, die mit der Aufgabe des Bereichs Zustandsüberwachung von Industriemaschinen in Berlin zusammenhingen.
Für das Jahr 2026 strebt Sensirion weiteres Wachstum an und will das Geschäft weiter ausbauen. Das Unternehmen betonte seine Widerstandsfähigkeit in schwierigen Marktbedingungen und verwies auf eine starke Pipeline innovativer Technologien sowie klare strategische Prioritäten. Drei der vier Endmärkte verzeichneten im Berichtsjahr deutliche Zuwächse, was auf breit diversifizierte Wachstumsfelder in allen Geschäftsbereichen zurückzuführen ist.

Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.
Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.
UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.
Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.